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Stargarder Zeitung
Ausgabe 2/2024
Rathausinformationen
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Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln zur Verhinderung von Waldbränden

Langsam aber sicher wird es wieder wärmer. Mit zunehmender Sonnenstrahlung steigt das Risiko von Waldbränden. Wir haben hier die wichtigsten Regeln für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Waldbrandgefahrensituationen zusammengefasst. Grundsätzlich gilt, dass jedermann verpflichtet ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten bei Waldbränden unaufgefordert Hilfe zu leisten. Bei Bränden im Wald oder einer Entfernung von weniger als 100 m vom Wald ist sofort mit Löschversuchen zu beginnen. Wenn erste Bekämpfungsmaßnahmen erfolgt sind und der Brand möglicherweise sogar gelöscht wurde, ist die Feuerwehr in jedem Fall unmittelbar zu informieren. Glutreste können im Untergrund noch glimmen und das Feuer neu entzünden. Bei Arbeiten im und am Wald bzw. an durch den Wald führenden oder angrenzenden Trassen, wie Gas, Strom, Wasser, Abwasser, Schienen- und Straßennetze sowie Kommunikationseinrichtungen, ist besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit zu gewährleisten. Es sind einfache und zur Brandbekämpfung geeignete Geräte in ausreichender Zahl mitzuführen. Lassen Sie keine Glasflaschen oder Scherben zurück. Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden. Bitte beachten Sie: Alle Ausnahmen vom Verbot Feuerstellen oder Grillplätze anzulegen sowie lt. § 4 Waldbrandschutzverordnung erteilte Genehmigungen verlieren ihre Gültigkeit bei ausgelösten Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5!