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Stargarder Zeitung
Ausgabe 2/2024
Rathausinformationen
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Interessenbekundungsverfahren Mehrfamilienhaus in Burg Stargard

Die Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH der Stadt Burg Stargard beabsichtigt nachfolgendes Mehrfamilienwohnhaus in 17094 Burg Stargard, Bauhof 8, zu veräußern:

Für das Objekte wurde in 2022 ein Verkehrswertgutachten erstellt, welches nach vorheriger Terminabsprache der Stadt Burg Stargard eingesehen werden kann.

Es wird darum gebeten, das Interesse am Erwerb der Immobilie nebst Gebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Interessenbekundungsverfahren Bauhof 8" unter Angabe Ihrer vollständigen Anschrift bei der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard einzureichen.

Die Entscheidung über die Veräußerung des Objektes erfolgt nach Auswertung der eingegangenen Gebote entsprechend der Wertgrenzenregelungen durch den Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard.

Aufwendungen des Bieters werden nicht erstattet. Nebenkosten (z. B. Notar, ggf. Vermessung), die im Rahmen eines möglichen Grunderwerbs anfallen, sind vom Käufer zu tragen.

Das Mindestgebot wurde mit 150.000 € festgesetzt.

Frist zur Abgabe der Gebote:

01.03.2024

Terminanfragen, Anfragen zur Immobilie und zum Veräußerungsverfahren richten Sie gern an Frau Mandy Arnarson, Abteilung Finanzen, Tel. 039603/25323, E-Mail: m.arnarson@stargarder-land.de.

Fragen zu baurechtlichen Vorschriften richten Sie gern an Frau Martina Dörbandt, Bau- und Ordnungsamt, Tel. 039603/25334, E-Mail: m.doerbandt@stargarder-land.de.