Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
wir möchten Sie erneut über das alljährliche Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Zeitraum vom 01.03. – 31.03. und vom 01.10.-31.10. informieren. Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen laut der Pflanzenabfalllandesverordnung M-V verboten. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn
Immer wieder wurden die Regelungen der Landesverordnung, die das Verbrennen bereits als Ausnahmefall beinhaltete, von Grundstücksnutzern ignoriert oder zu großzügig ausgelegt. Im vergangenen Jahr hat die Stadt Burg Stargard mit dem Regionalverband der Gartenfreunde Mecklenburg/Strelitz-Neubrandenburg e.V. und einigen der örtlichen Gartenvereine freiwillige Vereinbarungen geschlossen, die die Feuer im März und Oktober eindämmen und regeln sollen. Dazu zählen die nachfolgenden Gartenvereine:
Hinweise:
Zusätzlicher Hinweis: Es besteht die Möglichkeit in der Zeit vom 01.03.2024 bis zum 31.03.2024 anfallendes Schnittgut von Gehölzen aus Hausgärten, wie Bspw. von Obstbäumen, kostenfrei beim Annahmehof in Burg Stargard, Papiermühlenweg 7e, 17094 Burg Stargard zu den üblichen Öffnungszeiten abzugeben. Das Schnittgut muss eine Mindestlänge von 0,5 m und darf einen maximalen Durchmesser von 0,15 m aufweisen. Es wird kein Schnittgut von gewerblichen Unternehmen angenommen.
Die Rechtsgrundlage ist die Pflanzenabfalllandesverordnung M-V – PflanzAbfL VO M-V zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 3. Mai 2000 (BGBl. I S. 632)