Der Spendenbericht wurden am 02.04.2024 erstellt und am 03.04.2024 an die Kommunalaufsicht übersandt. Entsprechend § 44 Abs. 4 Satz 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Die Spendenberichte liegen zur Einsichtnahme vom 02.05.2024 bis 17.05.2024 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, Erdgeschoss, Zimmer 2.6 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Burg Stargard, 10.04.2024