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Stargarder Zeitung
Ausgabe 5/2023
Kultur und Veranstaltungen im Stargarder Land
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10 Jahre Selbstverwaltung des Amtes Stargard 1920 - 1930

Brand der Stargarder Amtsmühle 1926

Teil 7

Fortsetzung Feuerlöschwesen

Die Amtssatzung vom 12. Februar 1926 über die Regelung des Feuerlöschwesens im Amt Stargard eröffnete bessere Möglichkeiten zur Neuregelung des Löschwesens im Amtsbezirk. Hier fanden sich in den Paragraphen 1-18 auch Festlegungen zum Einsatz von Pflichtfeuerwehren.

Im ersten Paragraf legte man fest, dass in jeder Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr gebildet werden soll. Gemeinden in unmittelbarer Nachbarschaft konnten mit Zustimmung des Amtes eine gemeinsame Pflichtfeuerwehr aufstellen. Zum Dienst verpflichtet hat man alle männlichen Mitglieder der Gemeinde zwischen 18 und 60 Jahren. Vom Pflichtdienst befreit waren Geistliche, Ärzte, öffentliche Beamte, Schwerkriegsverletzte und Gebrechliche sowie die zu Spanndiensten verpflichteten Tierhalter und die Bewohner des brennenden Hauses. Leiter der Pflichtfeuerwehr war in den Landgemeinden der Gemeindevorsteher und in den Gutsgemeinden der Gutsvorsteher, die zu Brandmeistern durch das Amt ernannt wurden. In größeren Landgemeinden erfolgte die Einteilung der Feuerwehrmannschaft in Feuerwehrmänner, die als Steiger eingesetzt wurden, Löschmänner, die an den Spritzen arbeiteten und Feuerwehrleute, die Ordnerdienste verrichteten und gerettetes Hab und Gut sicherten. Zweimal im Jahr sollten 1 ½ stündige Übungen abgehalten werden. Pflichtfeuerwehren haben sich bei der Brandbekämpfung oftmals nicht gut bewährt, weil es ihnen an Ausbildung, Erfahrung und Disziplin fehlte. Hier hatte sich die Freiwillige Feuerwehr als deutlich bessere Alternative, auch im Amt Stargard entwickelt. Deshalb legte § 20 der Amtsordnung auch die Bildung Freiwilliger Feuerwehren in den Gemeinden nahe, in denen es noch keine gab.

Die Freiwillige Feuerwehr Burg Stargard ging 1867 aus einer Abteilung des Männerturnvereins hervor und begeht 2023 das 156. Jahr ihrer Gründung. Im Jahr 1926 hatte die Feuerwehr den Brand der Burg Stargarder Amtsmühle zu löschen, die durch Brandstiftung von verschiedenen Seiten völlig zerstört wurde. Der Brand konnte nicht gelöscht werden. Die Feuerwehr musste das Gebäude kontrolliert abbrennen lassen.

Fortsetzung folgt.

Claudia Beuthin
Ortschronistin