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Stargarder Zeitung
Ausgabe 5/2023
Kultur und Veranstaltungen im Stargarder Land
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Das ehemalige Hospital „Zum Heiligen Geist“ in Burg Stargard

Für die Notdurft der Insassen wurde auf der Rückseite des Hospitals ein Lokus angebaut der noch 1978 stand.

Die Geschichte des ältesten Hauses der Stadt von der Grundsteinlegung im Hochmittelalter bis zur Gegenwart

Folge 8

Das Schmücken von Bauwerken mit Terrakottaarbeiten (gebrannter Ton) ist in Norddeutschland nicht selten. Erinnert sei nur an den Fürstenhof in Wismar, die Terrakotten am Schloß in Schwerin, Basedow und Gadebusch.Was den künstlerischen Wert der Platte am Heiligen-Geist-Hospital in Stargard betrifft, reiht sie sich würdig in die genannten Beispiele ein. Deshalb wurde schon früher der Versuch unternommen, die Herkunft der Terrakotta zu klären und den Namen des Künstlers zu finden. Sicher ist bisher nur, dass es sich um eine Werkstatt handelt, die im Umfeld des berühmten Lübecker Terracottabildhauers Statius von Düren (* um 1520; † um 1570) zu suchen ist.

Die ökonomischen Verhältnisse nach der Neugründung

Das gesamte Kapital des Heiligen-Geist-Hospitals belief sich zur Zeit des Umbaus 1575/76 (Lit. 23) auf ganze 90 Gulden. Das Herzogspaar erhöhte das bare Kapital auf 400 Gulden. In späteren Jahren spricht der Herzog ausdrücklich von „… Unserem Armenhaus“. Die Einrichtung einer besonderen Kammer auf dem Boden und ihre Bestimmung als Krankenstube für das herzogliche Gesinde auf der Burg zeigt die Absicht des Herzogs. Er brauchte ein Armen- und Altenheim für sein Gesinde und die Angestellten der Verwaltung des Amtes Stargard - auch für den Fall von Seuchen und Krankheit. Laut der Verordnung sollten in diesem Fall die übrigen Hospitalinsassen die Pflege übernehmen, Bettzeug, Essen, Trinken und Brennholz wurden von der Burg geliefert. Weiter heißt es in der Verordnung von 1576, dass: „... wenn kein Einlendischer oder Amtssas ...“ (Lit. 23) vorhanden war, auch Fremde Aufnahme finden konnten. Dass dann auch Einwohner der Stadt Stargard in Frage kamen, liegt nahe. Durchreisende Arme und Landstreicher, die „... uff den Dorffern der Bettelei nachgehen, ...“ sollten „... mit nichten darin Geherberget werden.“ (Lit. 23)

Der Abdruck dieses “Plumpsklos“ ist noch zu sehen. Im Hospital und in den Nebengebäuden sollten nicht mehr als 12 Personen gleichzeitig wohnen, ein Ehepaar zählte jedoch als eine Person und sollte eine Kammer beziehen. Die Aufnahmegebühr betrug mindestens 3 Gulden, nach Vermögen sollte aber mehr gegeben werden.

Die Zinsen des Kapitals und die Geldeinnahmen aus der Pacht des Landesbesitzes in Höhe von 22 Gulden und 7 Schillingen sollte aufgeteilt werden. Jede Person hatte im Quartal Anspruch auf 6 Schilling und die Pflegerin auf 12 Schilling. Für das restliche Geld sollte Brennmaterial eingekauft werden. Von den Korneinnahmen stand jedem Insassen pro Jahr ein Scheffel, der „Wartsfrau oder Pflegerschen“ zwei Scheffel zu. Wenn weniger als 12 Insassen vorhanden waren, durfte der Rest gleichmäßig auf alle verteilt werden. Den Bewohnern des Hospitals standen auch einige Gärten neben dem Heiligen-Geist-Hospital und 2 Gärten des ehemaligen St.-Georg-Hospitals als Gemüse- und Kohlgärten zur Verfügung (Lit. 23). Wie in vielen anderen Hospitälern üblich, so verbleib auch in Stargard der Nachlass der Verstorbenen in oder beim Hospital. Er wurde von den Vorstehern in einem Inventar verzeichnet. War ein Insasse aus Not gezwungen, etwas zu verkaufen, durfte er es nur mit Zustimmung der Vorsteher. Wurde ein Nachlass nicht notwendig gebraucht, verteilte man ihn unter die übrigen Armen (Lit. 23). Eine aus der Zahl der Insassen bestimmte Person ging „... mit dem Korbe und Buchsse Almosen zu rechter Zeit, besunder auf den Jahrmärkten, auf den Rechtstagen, bei den Krämern und in den Herbergen ...“ sammeln. Dafür wurden ihr „dubbelte Pröfen“ gegeben (Lit. 23).

Die Hospitalordnung

Über die gesellschaftliche Stellung der Hospitalinsassen gibt das älteste überlieferte Verzeichnis aus dem Jahr 1577 (Lit. 23) genaue Auskunft. In ihm werden folgende Personen genannt:

  • Hans Appelkist, ungefähr 70 Jahre alt, mit Frau aus Bützow mit „... Verwilligung unser gnedigen Fürstinnen und Frauen daringekommen.“ (Lit. 23)

  • Achim Wallitze, ungefähr 80 Jahre, aus Teschendorf;

  • Anna Zachow, eine kranke Magd aus Godenswege;

  • Thomas Krüger und Frau, über 60 Jahre alt, ehemaliger herzoglicher Schweinehirt;

  • Chim Sasse und Frau, aus Rühlow gebürtig, ehemaliger herzoglicher Hirte, „... Chim Sasse, ein alt taub Man, hab vormals zu Glineke unter dem Hern gewonet...“. (Lit. 23)

  • Bernd Schmidt und Frau, 80 Jahre, hat 36 Jahre in Stargard gewohnt;

  • „... Prentz Egersche, eine alte Witwe, ist vormals zu Quastenberg unter den Hern wohnhaftig gewesn.“ (Lit. 23)

Später werden auch ein Landreiter a.D., die Witwe eines Stargarder Stadtrichters und einige adlige Frauen genannt. Die Liste reichte also von Bediensteten der herzoglichen Güter bis zu den Angehörigen verarmter Adelsfamilien.

Fortsetzung folgt.

F. Saß