| Betr.: | Bebauungsplan Nr. 29 „Carl-Stolte-Straße" der Stadt Burg Stargard |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in öffentlicher Sitzung am 24.04.2024 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 29 „Carl-Stolte-Straße“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von 2,29 ha und umfasst die Flurstücke 15/6 (teilweise), 10/44 (teilweise) und 10/45 der Flur 2 in der Gemarkung Quastenberg.
Planungsziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ausweisung einer Mischverkehrsfläche gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO sowie der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde am 25.05.2024 auf der Internetseite des Amtes Stargarder Land (https://www.burg-stargard.de/category/bekanntmachungen) sowie im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) veröffentlicht.
Burg Stargard, den 07.05.2024
| gez. Tilo Lorenz | |
| Bürgermeister | (Dienstsiegel) |
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches