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Stargarder Zeitung
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Widmungsverfügung der Gemeinde Pragsdorf

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg - Vorpommern (StrWG- MV) vom 13.01.1993 (GVOBI. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird die nachstehend benannte Straße mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1.

Straßenbezeichnung:

2.

Lagebezeichnung:

3.

Festsetzung

3.1.

Klassifizierung:

3.2.

Funktion:

3.3.

Träger der Straßenbaulast:

3.4.

Widmungsverfügung:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt Stargarder Land, Der Amtsvorsteher, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Der Verwaltungsakt, einschließlich Lageplan, liegen im Amt Stargarder Land, Bau- und Ordnungsamt, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für Jedermann zur Einsichtnahme aus.

Pragsdorf, 27.04.2023

Anlage:

Übersichtskarte