Erste urkundliche Erwähnungen unserer Dörfer gehen bis ins 13. Jh. zurück. Ein großer Teil entstand aus slawischen Siedlungen. Im Juni 1925 hatte das Amt Stargard 105 Gemeinden. Dazu gehörten 17 Bauerndörfer, 24 Gemeinden mit Domänen, 50 Gemeinden mit Rittergütern und 14 Gutsgemeinden. Neue gesellschaftliche Verhältnisse nach 1945 veränderten die Verwaltungszugehörigkeiten. Die Gemeinden bilden im Staatsgefüge die unterste Ebene des Territoriums. Die Einwohner wählten in der DDR ihre Gemeindevertretung, diese den Rat der Gemeinde, dessen Vorsitzender der Bürgermeister war. Diese Ämter waren ehrenamtlich. Weil die Verwaltung kleiner Gemeinden und Städte zu viele Arbeitskräfte erforderte, schuf die Verfassung der DDR von 1968 die Möglichkeit zur Gründung von Gemeindeverbänden. Unterschiedliche kommunale Aufgaben waren gemeinsam zu lösen. Eine besondere Rolle spielte die zentrale Haushaltsführung. Die Lebensverhältnisse in Stadt und Land sollten sich weiter annähern. Der Gemeindeverband (GV) Burg Stargard entstand am 01. November 1974 und nahm im Januar 1975 seine Arbeit auf. Schon vor der Bildung des GV arbeiteten die Nachbargemeinden und die Stadt Burg Stargard eng zusammen. Im GV sollte die Zusammenarbeit weiter wachsen. Zum GV Burg Stargard gehörten: die Stadt Burg Stargard, die Gemeinden Dewitz, Teschendorf, Cammin, Holldorf und Groß Nemerow. Zunächst war ein engeres Zusammenwirken bei der Ordnung und Sicherheit, der Volksbildung, der Kultur und Naherholung geplant. Danach sollten Fragen der Werterhaltung Beachtung finden. Während des Bestehens der DDR waren die Wohnverhältnisse in Burg Stargard recht bescheiden. Deshalb stand die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Sitzungen der Stadt- und Gemeindevertreter laufend auf der Tagesordnung. Familien strebten nach einem Eigenheim, mehr Wohnraum und besseren Wohnbedingungen. Die fleißigen Bürger hielten ihr Wohnumfeld sauber und setzten sich Ziele im Mach-Mit-Wettbewerb. Zur Erledigung seiner Aufgaben wählte der GV den Gemeindeverbandsrat (GVR) mit 19 Mitgliedern und anfangs 7 Arbeitsgruppen, später 4. In einer Sondersitzung des GVR am 11.09.1975 ging es um eine Studie zum Ausbau der ehemaligen Molkerei der Stadt zur gesellschaftlichen Versorgungseinrichtung für den GV. Mit der Deutschen Einheit entstand das Land MVP neu und mit ihm trat 1992 eine neue Amtsordnung in Kraft, in dessen Folge das Amt Burg Stargard-Land im ehemaligen Landkreis Mecklenburg-Strelitz existierte. Hier waren die Gemeinden Ballin, Cammin, Cölpin, Dewitz, Groß Nemerow, Holldorf, Leppin, Pragsdorf und Teschendorf zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammen geschlossen. Der Sitz der Amtsverwaltung befand sich in der nicht amtsangehörigen Stadt Burg Stargard. Am 1. Januar 2002 wurden die vorher selbständigen Gemeinden Ballin, Dewitz und Leppin zur neuen Gemeinde Lindetal zusammengefasst. Am gleichen Tag wurde das Amt aufgelöst und ging mit der nun amtsangehörigen Stadt Burg Stargard im neuen Amt Stargarder Land auf. Zu Burg Stargard gehörten die Ortsteile: Bargensdorf, Cammin, Godenswege, Gramelow, Kreuzbruchhof, Lindenhof, Loitz, Quastenberg, Riepke, Sabel und Teschendorf. Im Amt Stargarder Land waren sechs Gemeinden um die Stadt Burg Stargard zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Der Amtssitz befindet sich in Burg Stargard, Mühlenvilla. Mit der Eingemeindung von Teschendorf nach Burg Stargard am 27. September 2009 verringerte sich die Zahl der amtsangehörigen Gemeinden wieder auf sieben. Zum 25. Mai 2014 wurde Cammin nach Burg Stargard eingemeindet, sodass das Amt nur noch sechs Gemeinden umfasste. Die Gemeinden waren überwiegend landwirtschaftlich geprägt, der Tourismus soll gefördert werden. Die Orte mit ihren Ortsteilen: Stadt Burg Stargard und die Gemeinden Cölpin mit Hochkamp und Neu Käbelich. Groß Nemerow mit Klein Nemerow, Krickow, Tollenseheim und Zachow, Holldorf mit Ballwitz und Rowa, Lindetal mit Alt Käbelich, Ballin, Dewitz, Leppin, Marienhof, Plath und Rosenhagen und Pragsdorf mit Georgendorf gehören zum jetzigen Amt Stargarder Land.