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Stargarder Zeitung
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Finanzamtes Neubrandenburg

Finanzamt Neubrandenburg

Postfach 110164

17041 Neubrandenburg

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung

Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) in der

Gemeinde:

Gemarkungen:

werden in der Zeit vom:

in den Diensträumen des Finanzamtes Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120, Block A, Raum 210 während der Sprechstunden offengelegt.

Für Einsichtnahmen bitte ich um terminliche Absprache mit dem Amtlichen Bodenschätzer, Herrn Westphal (Tel.: 0174 2565932).

Offengelegt werden die Ersatzfeldkarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung niedergelegt sind.

Der Offenlegung unterliegen nur die Nachschätzungsergebnisse.

Die Ergebnisse der bisherigen Bodenschätzung, die nicht durch die Nachschätzung verändert wurden, bleiben bestandskräftig.

Die offengelegten Nachschätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten nicht besonders bekannt gegeben.

Gegen die Schätzungsergebnisse der nachgeschätzten Flächen steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) zu.

Der Einspruch ist beim Finanzamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120, schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung beträgt einen Monat (§ 155 AO).

Sie beginnt mit Ablauf des 14.09.2023 und endet am 16.10.2023 (§ 122 AO).

Mit Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.

Die rechtskräftigen Bodenschätzungsergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen.

Neubrandenburg, den 09. Juni 2023