Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat mit Beschluss vom 01.07.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark Kiesgrube Cammin" in der Fassung vom April 2026 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von 14,1 ha und teilt sich in 2 Planteile. Diese umfassen die Flurstücke 4/2 und 9/2 der Flur 2 in der Gemarkung Cammin sowie die Flurstücke 12 und 13 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Riepke.
Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand April 2026, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard unter https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen/veröffentlicht.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Dienstag | von 08:30 Uhr 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr - 18:00 Uhr - |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:30 Uhr - 11:00 Uhr |
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
| 3. | Biotoptypenkartierung |
| 4. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
| 5. | Brutvogelkartierung |
| 6. | Fledermauskartierung |
| 7. | Herpeteofauna |
| 8. | Lärmgutachten |
| 9. | Brandschutzkonzept |
| 10. | AwSV-Sachverständigen-Stellungnahme |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | |
| - | Altlasten, anthropogene Bodenverunreinigungen oder tiefgreifende Verdichtungen sind nicht bekannt. |
| - | Die Böden sind überwiegend sandig bis schwach lehmig. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | |
| - | Das Plangebiet umfasst insgesamt 14,16 ha. |
| - | Der südliche Planteil (8,81 ha) liegt in einer aufgelassenen Kiesgrube mit nachfolgenden Sukzessionsflächen, Ruderalfluren und kleineren Gehölzbeständen. Der nördliche Planteil (5,3 ha) wird intensiv ackerbaulich genutzt. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |
| - | Das Plangebiet weist keine Oberflächengewässer wie Flüsse, Bäche oder Teiche auf. |
| - | Auch gesetzlich geschützte Stillgewässer sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | |
| - | Cammin liegt in einer Region, die durch ein gemäßigtes Übergangsklima zwischen maritim und kontinental geprägt ist. |
| - | Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt etwa 8,5 - 9,0 °C, die Niederschläge sind über das Jahr gleichmäßig verteilt. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | |
| - | Der südliche Planteil (8,81 ha) weist ein Mosaik aus Offenboden, Ruderalfluren, Gebüschsukzession und kleineren Waldstrukturen auf, während im nördlichen Planteil (5,3 ha) vor allem intensiv genutzter Lehmacker (ACL) vorkommt. |
| - | Die Ergebnisse der Biotopkartierung 2025 zeigen insgesamt zehn Biotoptypen (darunter ABO, RHU, BLR, XAK, XAS, OIB, OVU, WBM, ACL, OVE). |
| - | Aktuell liegen für die wichtigsten planungsrelevanten Artengruppen (Brutvögel, Reptilien, Fledermäuse) faunistische Kartierungen 2025 vor. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt; Kartierungen; Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | |
| - | Die Landschaft ist durch ein ebenes bis leicht gewelltes Relief geprägt und entfaltet eine geringe Fernwirkung. |
| - | Ein prägendes technisches Element ist die Bahntrasse Burg Stargard-Neubrandenburg, die das Landschaftsbild durch ihre lineare Struktur deutlich beeinflusst und den Naturraum zerschneidet. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | |
| - | Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in einer Entfernung von rund 250m zur Plangebietsgrenze und liegt damit außerhalb des Geltungsbereichs. |
| - | Durch die Lage der Anlage bleibt die landschaftliche Wirkung auf die nähere Umgebung überschaubar. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
| - | Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich im Plangebiet keine bekannten Baudenkmale aber ein eingetragenes archäologische Bodendenkmal. |
| - | Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftselemente sind innerhalb des Geltungsbereichs nicht vorhanden. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
| - | Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine Schutzgebiete |
| - | Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete liegen im erweiterten Wirkraum, jedoch nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet. Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Nonnenbachtal" (DE 2752-301) befindet sich in einer Entfernung von rund 2,5 km südwestlich des Vorhabens. |
| hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
Umweltbezogene Informationen aus den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 4 Abs.1 BauGB | |
| - | Das Vorhabengebiet kreuzt ein verrohrtes Gewässer II. Ordnung im Bereich der Zufahrt des Planteils „Nord". |
| - | Im Geltungsbereich ist ein Bodendenkmal bekannt. |
| - | Das Plangebiet liegt nicht in einem kampfmittelbelasteten Gebiet. |
| - | Die Bodenwertzahlen im vorgesehenen Plangebiet liegen unter 50. |
| - | Das Gebiet liegt nicht in einer Trinkwasserschutzzone. |
| - | Durch das Vorhaben ist kein Wald nach § 2 LWaldG M-V betroffen. |
| hierzu liegen vor: die nach § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen | |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere - nach Einschätzung der Stadt nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Burg Stargard elektronisch an toeb@baukonzept-nb.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben konnen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Burg Stargard ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Diese Bekanntmachung wird in der Zeit vom 27.07.2026 bis zum 28.08.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-my.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard (https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen) veröffentlicht.
Burg Stargard, den 08.07.2026
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches