Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Groß Belitz“ der Gemeinde Klein Belitz
Die Gemeindevertretung Klein Belitz hat in ihrer Sitzung am 12.12.2023, im Beschluss Nr. KLB/0127/2023, die Auslegung der Planungsunterlagen des Vorentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 "Solarpark Groß Belitz" gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 befindet sich unmittelbar nördlich des Ortsteiles Groß Belitz der Gemeinde Klein Belitz. Das Plangebiet stellt landwirtschaftliche Nutzfläche dar und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 180 ha. Davon sollen ca. 87 ha mit Photovoltaikanlagen bebaut werden. Inhalt des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung sowie die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Mit dieser Planung wird dem allgemeinen Ziel entsprochen, erneuerbare Energien zu etablieren und die Energiewende auf kommunaler Ebene voranzubringen. Für die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen für diesen Zweck ist ein raumordnerisches Zielabweichungsverfahren mit positivem Ergebnis durchgeführt worden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum jetzt vorliegenden Vorentwurf erfolgt im Zeitraum vom
11.01.2024 bis zum 12.02.2024
Die Planungsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung sowie der beigefügten Begründung mit Vorentwurf des Umweltberichtes, können im Internet unter folgenden Adressen eingesehen und heruntergeladen werden:
www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung
Außerdem können die Planungsunterlagen im Foyer des Rathauses Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingesehen werden während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung auch zu anderen Zeiten:
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung der Pläne und zur Abgabe von Stellungnahmen. Diese können per E-Mail an bauleitplanung@buetzow.de oder schriftlich an den FB IV, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingereicht werden sowie während der Dienststunden im Rathaus zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Klein Belitz, den 3. Januar 2024