Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern und stellvertretenden Wahlausschussmitgliedern für die Kommunalwahlen am 09.06.2024
Die vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert, bis zum 10.01.2024 Wahlberechtigte als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des gemeinsamen Wahlausschusses für das Amt Bützow-Land anlässlich der Kommunalwahlen am 09.06.2024 vorzuschlagen.
Nach § 7 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V kann eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter, die/der als Bewerberin/Bewerber oder Vertrauensperson auf einem Wahlvorschlag benannt ist, nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden.
Die Übernahme eines Wahlehrenamts darf nach § 12 Absatz 2 LKWG M-V aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Insbesondere dürfen die Berufung zu einem Wahlehrenamt ablehnen:
- Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung,
- die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,
- Wahlberechtigte, die am Wahltag wenigstens 67 Jahre alt sind, und
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie durch Familienpflichten, Krankheit oder sonstige dringende Gründe an der Übernahme des Amtes gehindert sind.
Für die Tätigkeit in einem Wahlehrenamt wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Bützow, den 12. Dezember 2023
Die Gemeindewahlbehörde
Im Auftrag
Endjer