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Bützower Landkurier
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Bützow

Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 09.12.2024, im Beschluss Nr. BÜZ/0058/2024, die Einleitung des Planungsverfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Stadt Bützow hat 2023 das fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept ISEK verabschiedet und 2023/2024 den Landschaftsplan fortgeschrieben. Auf dieser Grundlage soll nun der FNP neu aufgestellt werden.

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bebauungsplan schafft kein Baurecht und bindet nur die Gemeinde selbst. Im FNP wird die beabsichtigte Bodennutzung flächendeckend für das Gemeindegebiet festgelegt. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde dann Bebauungspläne aufstellen, die inhaltlich aus den Festlegungen des FNP zu entwickeln sind.

Der FNP weist einen gröberen Maßstab und einen geringeren Detaillierungsgrad als verbindliche Bebauungspläne auf. Die Bauflächen werden im FNP in allgemeinen Kategorien dargestellt, unterschieden nach den Nutzungen Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G) und Sonderbauflächen (S) wie z. B. Flächen für großflächigen Einzelhandel.

Weiterhin werden im FNP Standorte für öffentliche Belange wie Schulen, Krankenhäuser, kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und soziale Einrichtungen, aber auch technische und verkehrliche Anlagen festgelegt. Hinzu kommen Grünflächen wie z.B. Parkanlagen, Dauerkleingärten und Sportplätze. Ausgewiesen werden außerhalb der Baubereiche auch die Flächen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und Maßnahmen des Naturschutzes und zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

Bei den Festlegungen sind Standortalternativen zu prüfen, abzuwägen und insgesamt ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, mit Berücksichtigung einer flächensparenden baulichen Entwicklung und Vorrang der Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung. Die übergeordneten raumordnerischen Maßgaben des Landesraumentwicklungsprogramms und des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes sind zu berücksichtigen.

Folgende Schwerpunkte sollen bei der Neuaufstellung bearbeitet werden:

  • Neuausweisung von Wohnbauflächen
  • Flächenbereitstellung für die weitere gewerbliche Entwicklung
  • Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Flächen für die Bereitstellung erneuerbarer Energien in Verbindung mit der kommunalen Wärmeplanung

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit einer zweistufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich kann der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite https://www.buetzow.de eingesehen werden.

Bützow, den 2. Januar 2025

Christian Grüschow
Bürgermeister