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Bützower Landkurier
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung des Entwurfes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet Tarnower Chaussee - Südost" der Stadt Bützow im Planungsverfahren nach § 13a BauGB

Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 09.12.2024 im Beschluss Nr. BÜZ/0060/2024 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet Tarnower Chaussee - Südost" gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Im Bebauungsplan Nr. 4 "Gewerbegebiet Tarnower Chaussee - Südost" der Stadt Bützow ist abgehend vom Nebelring, zwischen den Hausnummern 15 und 18, eine Straßenverkehrsfläche mit Begleitgrün festgesetzt, die ursprünglich der Erschließung der nördlich gelegenen Bauflächen dienen sollte. Diese Festsetzung soll entfallen, da derzeit die Flächen mit Photovoltaikmodulen bebaut sind und es eine alternative Erschließung über die Flurstücke 24/3 und 5/2 der Flur 17 gibt. Mit der Änderung wird die Fläche in das angrenzende Baufeld für gewerbliche Nutzungen einbezogen, um einem bereits ansässigen Unternehmen einen Erweiterungsbau zu ermöglichen.

Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet Tarnower Chaussee - Südost" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Es erfolgt keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, sondern die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB. Auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung wird verzichtet. Eingriffe, die auf Grund der Änderung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet Tarnower Chaussee - Südost", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, in der Zeit

vom 13.01.2025 bis zum 14.02.2025

auf der Internetseite der Stadt Bützow unter folgender URL veröffentlicht:

https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren/

Zudem sind die Unterlagen im Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter https://www.bauportal-mv.de//Plaene_in_Aufstellung einsehbar.

Außerdem liegen die Planungsunterlagen im Foyer des Rathauses Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow, während folgender Dienststunden aus.

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung@buetzow.de, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Übersichtsplan über den Geltungsbereich

Bützow, den 02.01.2025

Christian Grüschow

Bürgermeister