Die Stadt Bützow als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Bützow-Land informiert alle Steuerpflichtigen der Stadt Bützow und der amtsangehörigen Gemeinden Jürgenshagen, Klein Belitz, Rühn, Steinhagen, Zepelin, Bernitt, Penzin, Baumgarten, Dreetz, Tarnow und Warnow, dass auch in diesem Jahr nur Steuer- und Gebührenbescheide versandt werden, wenn Änderungen erfolgen. Die jeweils fälligen Beträge bitten wir, dem letzten gültigen Steuer- und Gebührenbescheid zu entnehmen. Sofern keine Änderungen (z.B. beim Grundsteuermessbetrag, in den Hebe- und Gebührensätzen, den Besitzverhältnissen) erfolgt sind, ist der festgesetzte Betrag auch in den folgenden Jahren zu entrichten, ohne dass hierfür ein gesonderter Bescheid ergeht.
Die jährlichen Beträge für Grundsteuer, Hundesteuer, Straßenreinigung und Wasser- und Bodenverband werden je zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai,
15. August und 15. November 2026 und am 01.07.2026 bei Jahreszahlern fällig.
Wir empfehlen Ihnen, soweit noch nicht geschehen, von der Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandates Gebrauch zu machen. Den Vordruck finden Sie auf der Internetseite unter www.buetzow.de unter: Dienste und Leistungen / Formulare / Allgemein (Kasse)
Bitte nutzen Sie für Ihre Überweisungen unter Angabe des Kassenzeichens folgende Bankverbindung:
Ostseesparkasse Rostock, BIC: NOLADE21ROS, IBAN: DE32 1305 0000 0705 0021 79
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die öffentliche Bekanntgabe kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bützow, der Bürgermeister, Am Markt 1, 18246 Bützow, einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Steuern und Abgaben im Rathaus der Stadt Bützow zu den Sprechzeiten, telefonisch unter 038461 50-155, -157 und -163 oder unter der E-Mail-Adresse steuern@buetzow.de gern zur Verfügung.