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Bützower Landkurier
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Kühlungsborner Straße“ der Stadt Bützow

„Biogasanlage Kühlungsborner Straße" der Stadt Bützow

Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 08.12.2025, im Beschluss Nr. BÜZ/0133/2025, die Veröffentlichung der Planungsunterlagen des Vorentwurfes zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Kühlungsborner Straße" gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Änderung dient der Flexibilisierung der Biogaserzeugung und -nutzung, um geänderte gesetzliche Vorgaben zur EEG-Förderung erfüllen zu können und eine wärmegeführte Steuerung der Biogasanlage zu ermöglichen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um folgende Anlagen zusätzlich zum Bestand zu errichten:

weitere Blockheizkraftwerke

Anlagen zur Biogasaufbereitung

Anlagen zur CO2-Rückgewinnung

Abluftbehandlungsanlage (RNV-Anlage) zur Gasaufbereitung

Warmwasserspeicher

Anlagen zur Energiespeicherung und -verarbeitung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf erfolgt im Zeitraum vom

15.01.2026 bis zum 15.02.2025

Die Planungsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung sowie der beigefügten Begründung und einem vorläufigen Umweltbericht, können in diesem Zeitraum im Internet unter folgenden Adressen eingesehen und heruntergeladen werden:

www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren

https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung

Außerdem liegen die Planungsunterlagen im Foyer des Rathauses Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow, während folgender Dienststunden aus:

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Einsichtnahme kann nach vorheriger Vereinbarung (Tel. 038461 50-223) auch zu anderen Zeiten erfolgen.

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung der Pläne und zur Abgabe von Stellungnahmen. Diese können per E-Mail an bauleitplanung@buetzow.de oder schriftlich an den FB IV, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingereicht werden sowie während der Dienststunden im Rathaus zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.

Bützow, den 7. Januar 2026

Christian Grüschow
Bürgermeister