Auf der Grundlage des § 7 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 193 S. 42) in der derzeit gültigen Fassung werden auf Beschluss der Stadtvertretung Bützow vom 11.09.2023 unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV nachstehende Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gewidmet wird die nachfolgende, in der Ortslage der Stadt Bützow liegende Wegefläche – Verbindung zwischen den Wohngebieten „Vierburgweg“ und „Andreassteig“.
Gemarkung Bützow, Flur 14 mit folgendem Flurstück
„Verbindungsweg“
Flurstück 165/2
Die erstmalige Einstufung der o. g. Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG für Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße.
Zweckbestimmung:
| a) | für eine Teilfläche (ca. 1090 m²): | Anliegerstraße |
| b) | für eine Teilfläche (ca. 619 m²): | Parken |
siehe Anlage
Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 StrWG-MV die Gemeinde Bützow.
Der Verwaltungsakt kann während der Sprechzeiten der Stadt Bützow, im Bau- und Stadtentwicklungsamt, Am Markt 1, Zimmer 1.14, eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bützow in 18246 Bützow, Am Markt 1, einzulegen.
Die Widmung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bützow, den 12.09.2023