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Bützower Landkurier
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes der Stadt Bützow

Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 09.09.2024, im Beschluss Nr. BÜZ/0035/2024, den Entwurf der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes der Stadt Bützow gebilligt und die Durchführung einer Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Im Rahmen der Landschaftsplanung werden die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege, welche im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. im Naturschutzausführungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) niedergeschrieben sind, auf Gemeindeebene in Form von Landschaftsplänen konkretisiert. Der Landschaftsplan ist gleichzeitig der Fachbeitrag von Naturschutz und Landschaftspflege auf der Ebene des Flächennutzungsplanes und dient der Sicherung der nachhaltigen Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.

Die Stadt Bützow hat im Jahr 2004 einen Landschaftsplan gemäß § 11 Abs. 2 BNatSchG beschlossen. Seitdem ist die bauliche Entwicklung der Stadt vorangeschritten. Es wurden neue Wohngebiete ausgewiesen und realisiert und auch in der näheren Zukunft ist die Aufstellung weiterer Bebauungspläne geplant. Da der Landschaftsplan von 2004 im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege veraltet ist, erfolgt nun eine Fortschreibung gem. § 11 Abs. 4 BNatSchG.

Die Fortschreibung des Landschaftsplanes soll auch konkrete Flächen und Maßnahmen im Stadtgebiet benennen, die als notwendige Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung fungieren sollen. Weiterhin beabsichtigt die Stadt Bützow, ihren aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) fortzuschreiben. Der bestehende FNP wurde 1998 rechtsgültig. Der Landschaftsplan soll in den zukünftigen FNP integriert werden.

Der Landschaftsplan bietet allen Planungsträgern und Zulassungsbehörden die relevanten Informationen für eine Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft. Für Naturschutzbehörden stellt er eine Informations- und Arbeitsgrundlage für die Reaktion auf Bürgerwünsche und Fachplanungen sowie ein Strategiekonzept für eigene Maßnahmen dar. Auch die Öffentlichkeit kann den Landschaftsplan als Quelle für Umweltinformationen und als Beteiligungsgrundlage nutzen.

Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes, bestehend aus einem Textteil und ergänzenden Karten, liegt in der Zeit

vom 10.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024

im Bützower Rathaus, Am Markt 1, 18246 Bützow, im Eingangsfoyer, während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten zur Einsichtnahme aus.

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerdem können die Planungsunterlagen im Internet unter www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren eingesehen und heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen. Diese können per E-Mail an bauleitplanung@buetzow.de oder schriftlich an Stadt Bützow, FB IV Bauen & Stadtentwicklung, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingereicht werden sowie während der Dienststunden im Rathaus zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz.

Bützow, den 2. Oktober 2024

Christian Grüschow
Bürgermeister