Lageplan des Geltungsbereichs
Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 09.09.2024 im Beschluss Nr. BÜZ/0034/2024 die Einleitung des Planungsverfahrens zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 4 "Gewerbegebiet Tarnower Chaussee - Südost" gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Im Bebauungsplan Nr. 4 "Gewerbegebiet Tarnower Chaussee - Südost" der Stadt Bützow ist im Bereich des Flurstücks 24/2 der Flur 17, Gemarkung Bützow, eine Straßenverkehrsfläche mit Begleitgrün festgesetzt, die ursprünglich der Erschließung der nördlich gelegenen Bauflächen dienen sollte. Diese Festsetzung soll entfallen, da derzeit die Flächen mit Photovoltaikmodulen bebaut sind und es eine alternative Erschließung über die Flurstücke 24/3 und 5/2 der Flur 17 gibt. Mit der Änderung wird die Fläche in das angrenzende Baufeld für gewerbliche Nutzungen einbezogen, um einen Erweiterungsbau eines ansässigen Unternehmens zu ermöglichen.
Die Flächengröße der Änderung beträgt ca. 3.000 m². Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung B-Planes Nr. 4 umfasst die Flurstücke 4/54 (teilweise), 24/2 und 4/58 (teilweise) der Flur 17 der Gemarkung Bützow. Die Flurstücke grenzen an die Straße „Nebelring“ an.
Die Aufstellung der 5. Änderung des B-Planes Nr. 4 "Gewerbegebiet Tarnower Chaussee - Südost" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Es erfolgt keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Planung, sondern die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der Planung nach § 3 (2) BauGB bzw. § 4 (2) BauGB. Auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung wird verzichtet. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich kann der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite https://www.buetzow.de eingesehen werden.
Bützow, den 2. Oktober 2024