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Bützower Landkurier
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 5 „Naturnahe Gärten Warnow" der Gemeinde Warnow

Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Naturnahe Gärten Warnow“ der Gemeinde Warnow

Die Gemeindevertretung Warnow hat in ihrer Sitzung am 02.09.2024, im Beschluss Nr. WAR/0015/2024, die Auslegung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 5 "Naturnahe Gärten Warnow" gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 befindet sich nördlich des Neubaugebietes in der Gemeinde Warnow und wird im Norden durch die Bahnlinie begrenzt. Er umfasst die Flurstücke 10/20 und 90/1, Flur 1 der Gemarkung Warnow sowie einen Teilbereich des Wegeflurstücks 16/1. Es handelt sich dabei um Flächen, die teilweise bereits als Gartenfläche genutzt werden und ansonsten um Grünland. Die Gesamtfläche beläuft sich auf ca. 3,7 ha.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Sicherung der vorhandenen kleingärtnerischen Nutzung und die Erweiterung um Freizeitwohnen. Dabei soll es sich um privates freizeitbezogenes Wohnen handeln. Dauerwohnen ist ausgeschlossen, ebenso die Vermietung an einen wechselnden Personenkreis.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Zunächst wird der Vorentwurf ausgelegt, der u. a. noch keinen ausführlichen Umweltbericht enthält.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf erfolgt im Zeitraum vom

10.10.2024 bis zum 11.11.2024

Die Planungsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, können im Internet unter folgenden Adressen eingesehen und heruntergeladen werden:

www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren

https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung

Außerdem können die Planungsunterlagen im Foyer des Rathauses Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingesehen werden während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung auch zu anderen Zeiten:

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung der Pläne und zur Abgabe von Stellungnahmen. Diese können per E-Mail an bauleitplanung@buetzow.de oder schriftlich an den FB IV Bauen & Stadtentwicklung, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingereicht werden sowie während der Dienststunden im Rathaus zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Warnow, den 2. Oktober 2024

Lutz Ritter
Bürgermeister