Die Gemeindevertretung Klein Belitz hat in ihrer Sitzung am 09.09.2025, in Beschluss-Nr. KLB/0034/2025, die neuaufgestellten Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Klein Belitz, Groß Belitz, Neukirchen und Reinstorf, bestehend jeweils aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Die bestehende Abrundungssatzung vom 14.03.1997 für diese Ortsteile wurde mit dem Beschluss aufgehoben. Die Neuaufstellung der Satzungen erfolgte im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Beschluss der Satzungen wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Klein Belitz, Groß Belitz, Neukirchen und Reinstorf der Gemeinde Klein Belitz treten am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung, damit am 01.10.2025, in Kraft.
Jedermann kann die Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen und die Begründung ab diesem Tag während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Bützow-Land, Am Markt 1, 18246 Bützow, Zimmer 1.10, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Daneben können die Satzungen und die Begründung auf dem zentralen Bauleitplanungsserver des Landes MV unterhttps://bplan.geodaten-mv.de und auf der Internetseite des Amtes Bützow-Land https://www.buetzow.de/ eingesehen werden.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Klein Belitz, Groß Belitz, Neukirchen und Reinstorf und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Klein Belitz geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzungen der Gemeinde Klein Belitz und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern oder von aufgrund der Kommunalverfassung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzungen sind gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Klein Belitz geltend gemacht worden sind.
Eine Verletzung von sonstigen Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
Klein Belitz, den 01.10.2025