Die Stadt Bützow beabsichtigt das nachstehend aufgeführte Grundstück zu veräußern
| Daten: | Grundstück in der 1. Wallstraße, bebaut mit einem 2-geschossigen Einfamilienhaus / Reihenmittelhaus mit rückw. kleinem 1 gesch. Anbau (Küche), traufständig unmittelbar zur Straße in geschlossener Bauweise Reihenhaus, tlw. unterkellert, DG nicht ausgebaut. Baujahr um 1900. Das Gebäude hat eine Nfl. von ca. 83 m², aktuell vermietet. |
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| Unsanierter Bauzustand, Grundsanierung erforderlich. |
| Gemarkung Bützow, Flur 9, Flurstücke 277/4 und 155/18, Größe 163 m² | |
| Derzeitiger Bodenrichtwert: 60,20 EUR/m² (sanierungsbedingter Endwert/ mit Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung) | |
| Lage: | Gut, ruhiges Wohnumfeld in unmittelbare Nähe zur Hafenpromenade und mittelbar zum Marktplatz gelegen |
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| Bützow eine Kleinstadt im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern mit rd. 8.200 EW liegt großräumig betrachtet, südwestlich der Hansestadt Rostock und südöstlich der Hansestadt Wismar. Es gibt einen Bahnhof mit ICE-Anschluss. In ca. 15 Kilometer Entfernung befindet sich der Autobahnanschluss A20 – Anschluss Kröpelin und in ca. 26 Kilometer Entfernung der Flughafen Rostock-Laage. Bützow ist außerdem Verwaltungssitz für das Amt-Bützow-Land, dem weitere 11Gemeinden angehören. Schulen, Kindereinrichtungen, ärztliche Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten, Vereine bieten beste Voraussetzungen für ein idyllisches Kleinstadtleben. |
Verkaufsbedingungen:
Ziel ist es, das Gebäude entsprechend der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sowie des Rahmenplanes der Stadt Bützow innerhalb der nächsten drei Jahre ab Besitzübergang zu sanieren oder alternativ neu zu bebauen.
Eine Investitions- bzw. Bauverpflichtung muss im Kaufvertrag vom Käufer unwiderruflich übernommen werden.
Mit dem Kaufantrag einzureichen sind Angaben zur geplanten Nutzung und ein Bonitätsnachweis (Bankbestätigung oder Finanzierungszusage einer Bank der Europäischen Union).
Die Stadt behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstücks abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück neu anzubieten.
Interessenten werden gebeten ihr schriftliches Angebot ausschließlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk:
Grundstücksausschreibung / Kaufangebot zum „EFH / 1. Wallstr. 35“ - „Bitte nicht öffnen:
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| mit vollständigem Absender und Unterschrift des Bieters einzureichen bei der |
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| Stadt Bützow |
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| FB IV - Bauen & Stadtentwicklung/SB Grundstücksangelegenheiten |
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| Am Markt 1 |
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| 18246 Bützow |
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| Kontakt: Rita Hirte, Tel. 038461 50-230, E-Mail: rita.hirte@buetzow.de |
Die Angebotsfrist endet am 28. November 2025, um 13:00 Uhr, es gilt das Datum des Eingangsstempels der Stadt Bützow. Gebote aus denen das Angebot nicht eindeutig hervorgeht bzw. nach dem Termin eingehen, können keine Berücksichtigung finden.
Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Die Zuschlagserteilung erfolgt durch freihändige Vergabe und ist nicht an das Höchstgebot gebunden. Die Stadt Bützow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses durch den Hauptausschuss bzw. die Stadtvertretung der Stadt Bützow.
Die Stadt Bützow ist zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet. Die Erklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.buetzow.de/Datenschutz.
Die Ausschreibung wurde am 16.09.2025 im Internet unter www.buetzow.de veröffentlicht.