Auf der Sitzung der Stadtvertretung vom 11.09.2023 wurde in Beschluss Nr. BÜZ/0542/2023 für das gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegte städtebauliche Sanierungsgebiet „Altstadt“ folgender Beschluss gefasst:
„Die Durchführungsfrist für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt" wird bis zum 31.12.2026 verlängert.“
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bützow, den 01.11.2023