Sehr geehrte Bützowerinnen und Bützower,
die Entscheidung des Landkreises Rostock (LKR), mit dem Beschluss des Kreistages im Februar 2023 auch ca. 11 Mio. EUR für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) am Standort BÜZ am Schulcampus Dr.-Winckler-Str. in unbekannter Größenordnung einzuplanen, kam völlig überraschend.
Der LKR verfügt in BÜZ über eigene Flächen, die die Errichtung einer solchen Unterkunft ermöglichen, was den Gestaltungsspielraum von uns als Stadt stark beschränkt.
Auch wenn er gesetzlich zur Unterbringung von Asylbewerbern in GU‘s verpflichtet ist und aufgrund der hohen Zuweisungszahlen zwingend handeln muss: Aus meiner Sicht ist dieser Standort aufgrund der Nähe zu den drei Schulen und der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung gänzlich für die Errichtung einer GU ungeeignet.
Im Frühjahr dieses Jahres konnten wir eine Umnutzung der Sporthalle Dr.-Winckler-Str. zu einer Notunterkunft und damit die Einstellung der Nutzung für unsere Schüler und diverse Vereine gerade noch verhindern.
D. h. solange der Zustrom an Asylbewerbern in unser Land nicht abreißt, werden auch wir in BÜZ immer wieder mit dieser Frage konfrontiert werden. Aus meiner Sicht müssen wir für uns als Stadt belastbare Rahmenbedingungen schaffen, die trotz unterschiedlicher politischer Standpunkte unser gesellschaftliches Leben nicht einschränken und unsere Autonomie erhalten.
Vor diesem Hintergrund ist die Idee entstanden, durch die Stadt eine eigene Unterkunft zu errichten. Dabei sind folgende Vorteile ausschlaggebend:
Den Standort bestimmt alleinig die Stadt BÜZ (voraussichtlich Nähe Gewerbegebiet),
Aufnahmekapazität (max. 120 Pers.) & Nutzungsdauer (max. 8 Jahre) sind begrenzt,
Festlegung der Bauart durch die Stadt (auch unter dem Aspekt der Nachnutzung),
Als Vermieter max. Einflussnahme auf die Gestaltung der vertraglichen Regelungen,
Vermeidung von Notunterkünften in unseren Sporthallen,
Refinanzierung aus Landesmitteln (keine zusätzliche Belastung unseres Haushaltes).
Die Stadt wäre somit an wesentlichen Entscheidungsparametern zur Errichtung einer GU direkt beteiligt. Im Gegenzug sagt der LKR zu, dass er auf die Errichtung einer GU am Schulstandort verzichtet (siehe Stellungnahme des LKR).
Wenn Sie beim Bürgerentscheid mit „JA“ stimmen*[1], erhält sich die Stadt Bützow die Möglichkeit zur Prüfung der Umsetzbarkeit einer GU in eigener Regie und mit max. Einflussnahme. Dabei wären zunächst u. a. bauliche und wirtschaftliche Voraussetzungen zu klären. Die endgültige Entscheidung zur Umsetzung ist anschließend durch die Stadtvertretung zu treffen.
Wenn Sie beim Bürgerentscheid mit „NEIN“ stimmen*, darf die Stadt Bützow für die Dauer von 2 Jahren keine eigenen Flächen an den LKR zum Zweck der Errichtung einer GU verpachten oder verkaufen. Aufgrund fehlender Aufnahmekapazitäten und steigender Flüchtlingszahlen gehe ich fest davon aus, dass der LKR oder private Initiativen eine solche Unterkunft in unbekannter Größe in BÜZ errichten werden.
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* Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. § 20 KV M-V
Liebe Bützowerinnen und Bützower, wir können hier vor Ort die offensichtlichen Versäumnisse auf EU- und Bundesebene zwar diskutieren, jedoch nicht lösen. Wir müssen Sachpolitik betreiben und schwierige Entscheidungen fällen, deren Umstände an ganz anderer Stelle zu vertreten sind, sei es durch religiöse oder wirtschaftliche Kriege, durch Partikularinteressen von Diktatoren oder durch die Handlungsunfähigkeit von politischen Koalitionen auf unterschiedlichsten Ebenen.
Dennoch erwartet man von uns, mit der aktuellen Situation verantwortungsvoll umzugehen und die für BÜZ beste Lösung zu finden.
Ich bin unter Abwägung aller Vor- und Nachteile dafür, dass wir uns als Stadt die Option zur Errichtung einer eigenen GU offenhalten. Dies setzt voraus, dass die mit dem LKR verhandelten Rahmenbedingungen gelten, insbesondere die Zusage, dass in absehbarer Zeit darüber hinaus keine weiteren GU-Kapazitäten in BÜZ errichtet oder angemietet werden.
Stimmen Sie daher beim Bürgerentscheid mit „JA“.
Bützow, den 01.11.2023
Der Landkreis Rostock ist gesetzlich zur Unterbringung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen verpflichtet und aufgrund der seit 2022 wieder stark gestiegenen Zugangszahlen dringend gehalten, weitere Gemeinschaftsunterkünfte zu schaffen. Dies gestaltet sich schwierig, weil es nicht ausreichend geeignete Angebote gibt. In der Stadt Bützow ist deshalb die Bebauung einer kreiseigenen Fläche angedacht. Von diesen Planungen würde der Landkreis Abstand nehmen, wenn sich eine alternative Fläche bzw. ein alternatives Objekt, wie es bereits gemeinsam erörtert wurde, finden würde. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass der Landkreis seine eigenen Planungen mit Hochdruck weiter verfolgen muss, sollte die Stadt Bützow im Ergebnis des Bürgerentscheids nicht als Partner zur Verfügung stehen.
Die zunehmende Zahl der Asylsuchenden, die nach Deutschland gekommen sind, hat dazu geführt, dass eine Verteilung bundesweit auf Länder und Kommunen stattfindet.
Bis zur Anerkennung oder Ablehnung ihres Asylantrages werden sie in zentralen Einrichtungen untergebracht.
Solche Unterkünfte gibt es im Landkreis Rostock bereits in Güstrow, Bad Doberan, Teterow, Jördenstorf und Lohmen.
Im Februar 2023 hat der Kreistag beschlossen, auch eine Unterkunft in Bützow zu installieren.
Um die kreiseigene Fläche am Gymnasium/Regionale Schule für einen Bau zu verhindern, weil wir diesen Standort als ungünstig ansehen, sollte die Stadt Bützow die Möglichkeit wahrnehmen, alternative Standorte zu prüfen und den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft in ihrem Sinne steuern.
Deshalb entscheiden wir uns für ein „Ja“ beim Bürgerentscheid.
Dass für die Menschen, deren Antrag auf Asyl genehmigt wurde, eine dezentrale Unterkunft besser zur Integration beiträgt, ist unbestritten.
Die CDU-Fraktion der Stadtvertretung Bützow empfiehlt, mit „Nein“ zu stimmen.
Unsere Argumente sind:
Ich stimme den Argumenten meiner Fraktion nicht zu und empfehle mit „Ja“ zu stimmen.