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Bützower Landkurier
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen der Stadt Bützow

„Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Stadt Bützow stehende Grundstücke und Objekte zwecks Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften, z. B. Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis verpachtet oder verkauft werden sollen?“

„Flüchtlinge sind Personen, die ihre Heimat wegen politischer Zwangsmaßnahmen, Kriegen oder lebensbedrohender Notlagen vorübergehend oder dauerhaft verlassen müssen.“ Genfer Flüchtlingskonvention 1951

Selbst wenn es gelingt, den Zustrom von nicht dieser Definition entsprechenden Menschen an unserer Grenze einzuschränken, benötigen wir Gemeinschaftsunterkünfte.

Es ist einfach menschenwürdig, den Geflüchteten eine den Anforderungen entsprechende Unterkunft bereit zu stellen.

Stimmen die Bürger mit NEIN, heißt das, dass die Gemeinschaftsunterkunft trotzdem gebaut werden kann.

Der Landkreis besitzt Grundstücke und Immobilien und kann dort bauen, bzw. die Immobilien anders nutzen. Der Landkreis, kann im Falle eines NEIN z. B. die Turnhalle am Gymnasium in eine Gemeinschaftsunterkunft umbauen. Die Schüler der Schule würden dann keinen Sportunterricht in einer Halle mehr erhalten können. Bei einem NEIN wären sie dann die Leidtragenden.

Die vorhandenen Bedenken, berechtigt oder nicht, gegenüber der Aufnahme von Geflüchteten in unserer Bevölkerung würden auch bei dieser Lösung unbeachtet bleiben. Das Bedenken vorhanden sind, liegt unserer Meinung nach auch an der Art der Berichterstattung durch einzelne Medien. Es liegt auch an der Schwierigkeit, die Spannungen zwischen den Einwohnern in einzelnen Gemeinschaftsunterkünften rechtzeitig zu deeskalieren. Das notwendige Personal für die Integration und Betreuung der Bewohner muss grundsätzlich in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden. So wie das gegenwärtig ist, ist es keine Hilfe bei der Sicherung einer aggressionsfreien Atmosphäre. Auch eine dezentrale Unterbringung von Alleinreisenden könnte den möglichen negativen Einfluss, die von diesen Geflüchteten ausgehen könnte, auf unser städtisches Leben nicht verhindern, erschwert die vernünftige Betreuung dieser Menschen unserer Meinung nach noch mehr aufgrund des gesteigerten Bedarfs an Betreuungskräften.

Die Gesetzgebung ist in einer besonderen Verantwortung. Es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, die die Abschiebung von nicht Asylberechtigten, Störern der allgemeinen Ordnung und Sicherheit und nicht integrationswilligen Bewohnern wesentlich erleichtern.

Wir dürfen aber bei unseren Überlegungen, ob die Frage des Bürgerentscheides mit JA oder NEIN beantwortet wird, nicht vergessen, dass auch unter den Einheimischen immer wieder vereinzelte kriminelle Personen auffallen, mit Tötungsdelikten, Brandstiftung, Diebstahl, Drogenhandel und anderen Straftaten.

Unsere Fraktion empfiehlt, die Frage des Bürgerentscheides, unter Würdigung der vorangegangenen Aussagen mit JA zu beantworten

Bei einer Verpachtung bleibt die Stadt Eigentümerin und hätte damit ihren Einfluss auf die Größe, Dauer der Existenz und Lage der Unterkunft behalten.

Der jetzige geplante Standort ist aus Sicht unserer Fraktion Die Linke, der Stadtverwaltung und unseren betroffenen Bürgern ungeeignet. Insofern besteht Handlungsbedarf im Sinne der Schaffung einer alternativen Baumöglichkeit für eine Gemeinschaftsunterkunft im Nachgang der Entscheidung des Landkreises, der es versäumt oder absichtlich unterlassen hat, die Einbeziehung der Stadtverwaltung/Stadtvertretung vorzunehmen.

Vor dem Hintergrund der ständig steigenden Zahl Geflüchteter, die Krisengebiete werden nicht weniger, sollte die Stadt Bützow die Möglichkeit erhalten, ihre Verantwortung zu prüfen.

In diesem Sinne interpretieren wir die Frage, die im Bürgerentscheid gestellt wird, folgendermaßen „Sind Sie als Bürger damit einverstanden, dass die Stadt Bützow in eigener Verantwortung den Bau eine Gemeinschaftsunterkunft organisiert/ermöglicht und so Einfluss auf die Lage, Größe und Dauer der Existenz der Gemeinschaftsunterkunft nehmen kann?“, eindeutig mit einem JA.

Fraktion Die Linke

Thomas Drewes
Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme der Fraktion ApB und Einzelbewerber Wolfgang Wehrmann

Der Landkreis hat die Aufgabe, Flüchtlingsunterkünfte zu errichten. Der Bau einer Flüchtlingsunterkunft liegt nicht im Aufgabenbereich der Stadt. Die Verwaltung ist verpflichtet, alles zu tun, um finanzielle Ressourcen gezielt für die Stadt Bützow einzusetzen. Der geplante Schulneubau muss im Fokus der Verwaltung und des Bürgermeisters stehen.

Wir empfehlen, mit NEIN zu stimmen.

Fraktionsvorsitzender
Jens Böckenhauer