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Bützower Landkurier
Ausgabe 11/2024
Verwaltungsbericht des Bürgermeisters
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Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!

Liebe Gäste!

Die Stadt Bützow und das Bützower Land sind in Bezug auf die Relevanz als Tourismusorte in M-V nachrangig der Ostseeküste, der Mecklenburgischen Seenplatte, der Mecklenburgischen Schweiz, dem Parkland, den Hansestädten sowie der Landeshauptstadt einzuordnen. Unsere Region ist als Tourismusort auf Grund der örtlichen Lage nicht eindeutig zuordbar – weder zur Ostseeküste noch zur Seenplatte oder der Mecklenburgischen Schweiz. Eine ungenaue Destinationsbeschreibung erschwert die Synergien aus und Zuordnung in Kooperation und Allianzen sowie den Tourismusverbänden.

Die Stadt Bützow und das Bützower Land sind von reichhaltiger Natur geprägt. Unsere Region ist überwiegend Ziel für Rad- und Wasserwanderer. Die durch Bützow laufenden Radfernwege Berlin – Kopenhagen, Hamburg – Rügen sowie der europäische Radweg von Nordkap bis nach Malta, regionale Radwege (z. Bsp. der Warnowtal-Rundweg) sowie Pilgerwege wie der Jakobsweg und der Weg der heiligen Birgitta lassen alle Radtouristen und Wanderer zentral in Bützow ankommen. Die Warnow, das nahegelegene Warnow-Durchbruchstal sowie der Bützower See mit seinen Wasserwanderangeboten leiten Touristen und Besucher ebenfalls zentral nach und durch Bützow.

Eine vom Tourismusverband M-V beauftragte Messung von Radfahrenden an stationären und auch mobilen Stellen auf den Fernradwegen Berlin – Kopenhagen und Hamburg – Rügen hat für die Jahre 2020 und 2021 je über 40.000 Radfahrende ergeben. Anzunehmen ist, dass ein sehr hoher Anteil als Touristen gezählt werden können. Dazu müssen die Wasserwanderer und ebenso Tagesbesucher gezählt werden.

Bemerkenswert und besonders ist, dass nahezu alle touristischen Routen an der Warnowpromenade aufeinandertreffen und summiert ca. 45.000 Touristen jährlich in Bützow ankommen.

Die Verwaltung hat zuletzt in 2019 ein internes Strategiepapier zur

(Weiter-)Entwicklung des Tourismus erarbeitet. In den nachfolgenden zwei Pandemiejahren wurde das Besucherleitsystem umgesetzt.

Die weiteren Ziele, z. Bsp.:

  • die Erhöhung der Bekanntheit unserer Region,
  • die Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger, (mehrsprachiger), touristischer Produkte (Karten, Flyer, Magazine),
  • die Erhöhung der Anzahl Aufenthalte und ggf. der Aufenthaltsdauer

wurden und werden in abgestimmten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Güstrow Tourismus e.V. und der Tourismusinfo Krakow am See verfolgt.

Übergeordnetes Ziel ist es, unsere Region als eigene Urlaubsmarke zu installieren und diese mit hochwertigen Produkten in die Verbandsarbeit zu integrieren, auf Messen zu präsentieren, um die Relevanz unserer Region zu stärken.

Mit dem Erscheinen des Urlaubsmagazins „Mittleres Mecklenburg“ im November 2022 mit einer Auflage von 17.000 Stück ist der erste Schritt zur gemeinsamen Vermarktung und Allianz gelungen. Aktuell arbeiten wir – wieder gemeinsam – an der Neuauflage für 2025/2026. Zu der Neuauflage haben wir, wie im Jahr 2022, alle touristischen Akteure und Gastgeber mit dem Angebot der Beteiligung angeschrieben.

Flankierend zum gemeinsamem Urlaubsmagazin entstand eine Kleinbroschüre, die in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern wie Schwaan, Sternberg, Goldberg und Teterow sowie dem Landkreis Rostock entstand.

Eine in 2023 begonnene Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Ostseebäder e.V. (kurz VMO) unterstützt die weitere Ausgestaltung und Bekanntheit der Marke „Mittleres Mecklenburg“. Der VMO bietet an, die Angebote der Region „Mittleres Mecklenburg“ auf den Kanälen der Ostseebäder und Mitgliedern zu vermarkten.

Die Mitgliedschaft der Stadt Bützow im Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte wurde zum 30.06.2025 gekündigt. Es ist zu erwarten, dass die Zusammenarbeit mittels Mitgliedschaft des Landkreises Rostock im VMO bzw. möglicher eigener Mitgliedschaft passgenauer ist und erfolgreicher sein kann.

Um in dieser neu entstandenen Kooperation Ziele und Maßnahmen zu definieren, wird unter Federführung des VMO bis Ende 2024 ein neues, angepasstes Tourismuskonzept für den Landkreis Rostock im Auftrag des Landkreises und auf Wunsch der Städte und Regionen erarbeitet.

Die Verwaltung ist für die Stadt Bützow und das Bützower Land in der Strategiegruppe vertreten.

Parallel dazu werden Maßnahmen konzipiert und mit Variantenrechnungen versehen, wie die Schlüsselmaßnahme 5 im Handlungsfeldziel 6.1.2 „Stadtbild verbessern und Aufenthaltsqualität erhöhen“ unseres neu erstellten ISEK, z. Bsp. die Erhöhung Aufenthaltsqualität an der Warnowpromenade, beginnend in 2025 umgesetzt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Der Geltungsbereich der Katzenschutzverordnung des Landkreises Rostock wurde auf Teile des Amtes Bützow-Land erweitert.

Seit dem 20. September 2024 gilt die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen auch im Gebiet der Stadt Bützow sowie in den Gemeinden Dreetz, Rühn, Steinhagen, Tarnow, Warnow und Zepelin.

Die Verordnung regelt in den festgelegten Schutzgebieten den Umgang mit freilebenden Katzen, legt Pflichten für die Halterinnen und Halter von Hauskatzen fest und soll so die unkontrollierte Vermehrung von Katzen verhindern.

Zum einen sind die Halterinnen und Halter aufgefordert, ihre Tiere mit einem implantierten Mikrochip/Transponder kennzeichnen und registrieren zu lassen, wenn ihnen ein „freier“ Auslauf ermöglicht werden soll. Zum anderen darf einer fortpflanzungsfähigen Katze in den Schutzgebieten kein unkontrollierter freier Auslauf gewährt werden.

Kann die Einhaltung des Auslaufverbots von der Haltungsperson der Katze nicht sichergestellt werden oder soll der freie unkontrollierte Auslauf der Katze im Schutzgebiet nicht verweigert werden, hat die Halterin oder der Halter die Katze durch einen Tierarzt fortpflanzungsunfähig machen zu lassen. Ein Nachweis hierüber ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Kosten für diese Maßnahmen sind von der Haltungsperson zu tragen.

Als unkontrollierter freier Auslauf im Sinne der Verordnung gilt jede Bewegung einer Katze außerhalb geschlossener Wohnräume, wenn sie sich frei bewegen kann und wenn weder der Halter noch eine von ihm beauftragte oder für ihn handelnde Person unmittelbar auf sie einwirken kann.

Wird eine fortpflanzungsfähige Katze, die unkontrollierten Auslauf hat, im Schutzgebiet angetroffen, kann dem Halter der Katze von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, das Tier durch einen Tierarzt fortpflanzungsunfähig machen zu lassen. Für den Fall, dass keine Haltungsperson ermittelt werden kann, ist der Landkreis Rostock als zuständige Behörde berechtigt, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Verordnung im Zusammenspiel mit der Verwaltungsvorschrift Fundtiere auf die Arbeit der Verwaltung auswirkt. Mit der Katzenschutzverordnung und den darin enthaltenen Regelungen zu Kastration usw. sollen die Schmerzen, Leiden und Schäden, welche freilebenden Katzen aufgrund der hohen Katzenpopulation in einem Gebiet durch andere Katzen zugefügt wurden, verringert werden. Mit der Verwaltungsvorschrift soll der Umgang mit Fundtieren und deren Verwahrung geregelt werden. Es wird nicht einfach sein, dass eine von dem anderen zu trennen.

Sehr geehrte Anwesende!

Am 9. September 2024 fand die konstituierende Sitzung des Anteilseignerverbandes der WEMAG statt. Folgende Vorstandsmitglieder wurden gewählt

Klaus-Otto Meyer (Verbandsvorsitzender)

BGM Gemeinde Uelitz

Hergen Reker (1. Stellvertreter)

Amtsdirektor Amt Putlitz-Berge

Marco Schilling (2. Stellvertreter)

BGM Gemeinde Lüttow-Valluhn

Als weitere Vorstandsmitglieder wurden gewählt:

Horst-Dieter Keding

Bürgermeister Gemeinde Sukow

Christian Greger

Bürgermeister Stadt Wittenburg

Jens Tiemer

Bürgermeister Gemeinde Ganzlin

Sven Borgwardt

Fachdienstleiter Finanzen Amt Stralendorf

Anja Schröter

Gemeinde Grebs-Niendorf

Kathrin Haese

Bürgermeisterin Stadt Sternberg

Gleichzeitig wurden auf der Verbandsversammlung die Beschlüsse zum Jahresabschluss, zur Verwendung der Ausschüttung und zur Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2023 gefasst. Der Jahresabschluss des Kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG wurde mit einer Bilanzsumme von 146.188.298 EUR und einem bilanziellem Eigenkapital von 83.316.267 EUR, davon einem Bilanzgewinn von 77.075.711 EUR, festgestellt. Die Höhe der Darlehensverbindlichkeiten aus der Finanzierung zum Ankauf der WEMAG – Anteile beträgt 62,9 Mio. EUR. Die Liquidität beläuft sich auf 18,1 Mio. EUR.

Weiterhin wurde der Beschluss zur Vorabausschüttung aus dem Jahr 2024 einstimmig gefasst. Die Vorabausschüttung wurde zwischenzeitlich an die Kommunen ausgezahlt. Die Stadt hat wie in den Vorjahren auch einen Nettobetrag von 24,4 TEUR erhalten.

Die nächste Sitzung findet am 11.11.2024 statt.

Themenwechsel:

Die Digitalisierung unserer Schulen geht – unterstützt durch Digitalisierungsmittel des Bundes und des Landes – nunmehr in die technische Umsetzung. Grundvoraussetzung dafür ist ein Glasfaseranschluss mit einer entsprechenden Bandbreite.

Unsere beiden Schulen sind mit jeweils 1 Gbit/s Hausanschluss ausgestattet. In der Regionalen Schule wurde im Januar 2024 der Anschluss geschaltet und in der Grundschule am Schlossplatz erfolgte das im vergangenen Monat. Die Gesamtsumme des Digitalpaktes für Bützow lag über dem Schwellenwert, so dass eine EU-weite Ausschreibung notwendig wurde. Mit Beschluss BÜZ/0038/2024 der Stadtvertretung erfolgte die Zuschlagserteilung für die Beschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten und digitalen Arbeitsgeräten.

Was bekommen die Schulen und wie ist der Stand der Umsetzung?

Die Elektrofirmen arbeiten in der Grundschule am Ausbau des Netzwerks, damit eine WLAN-Struktur aufgebaut werden kann. Die Arbeiten werden in den nächsten Wochen abgeschlossen. Die Schulen des Amtes und die Regionale Schule in Bützow waren bereits mit einheitlicher Netzwerktechnik ausgestattet, so dass lediglich für die Grundschule analoge Technik geordert wurde.

Die Ausleuchtung für die WLAN-Struktur ergab am Schlossplatz einen Bedarf von 32 Access Points. Das WLAN-Netz ist für die schulische Nutzung vorgesehen. Weiterhin werden 37 digitale Tafeln geliefert, von den 15 der Grundschule und 22 der Regionalen Schule zugeordnet werden. Da die Regionale Schule neben dem gymnasialen Gebäude auch Räume in der allgemeinen Förderschule und im NEC nutzt, verteilen sich die Tafeln entsprechend. In den Herbstferien beginnt der Tafelumbau in der Regionalen Schule. Im Anschluss geht es in der Grundschule weiter. Zu den Interaktionsgeräten zählen auch 18 Dokumentenkameras.

Die Arbeitsplätze wurden weiterhin mit zusätzlichen Notebooks

(15 Stück je Schule) und 43 All-in-One PC ausgestattet. Diese Lieferung steht für den Oktober noch aus. All die genannten Geräte werden dann durch den IT-Service unserer Verwaltung administriert.

Was ist zu den baulichen Maßnahmen in Bützow zu berichten?

Der Neubau der Regionalen Schule am Standort Vierburgweg schreitet voran. Während die Erd- und Erschließungsarbeiten größtenteils abgeschlossen sind, laufen aktuell die Stahlbetonarbeiten. So ist die Herstellung der Bodenplatten kurz vor dem Abschluss. Anschließen wird sich die Herstellung der Treppenaufgänge.

Aus diversen Gründen kam es insbesondere in Bezug auf den konstruktiven Holzbau zu einer Baubehinderung von 2 Monaten, die dazu führt, dass der Holzbau statt Ende August nunmehr Anfang Januar starten wird.

Diese 4 ½ monatige Verzögerung soll durch eine Erhöhung der Vorfertigung und die Verlagerung witterungsbeeinflusster Arbeiten in die Frühjahrsmonate entgegengewirkt werden. Sollten diese Maßnahmen wie geplant greifen, ist nach aktuellem Stand mit einer Fertigstellung des Holzbaus Ende Juni und damit ca.

3 Monate hinter ursprünglichen Zeitplan zu rechnen.

Entgegen der ursprünglichen Planung wurden 5 Bauabschnitte gebildet, um insbesondere den TGA-Gewerken einen Baubeginn Anfang April 2025 zu ermöglichen. Nach den bisher geführten Gesprächen ermöglicht dies die Installation der abnahmefähigen TGA-Leistung planmäßig bis zu 31. Januar 2026.

Die nun folgenden Dachdecker- und Klempnerarbeiten sowie das Los „Metallbau-Fassade-Fenster“ sind submittiert, ebenso die TGA-Lose Sanitär, Heizung, Lüftung, Starkstrom, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen. Für die weiterführenden Lose Innenputz, Schlosser- und Trockenbauarbeiten sind die Leistungsverzeichnisse vorbereitet – diese sollen Anfang November ausgeschrieben werden.

Bezüglich des Gebäudes sind aktuell – bezogen auf die Kostenberechnung –

ca. 50% beauftragt. Unter Berücksichtigung der bisher submittierten bzw. beauftragten Lose liegen die Kosten ca. 1,5 Mio. EUR unter der Kostenberechnung von Ende 2023.

Die Planung zur Umsetzung des vorliegenden Konzeptes für die Freianlagen wird fortgeführt. Wie bekannt, wurden für dieses Projekt mit einer Summe von

ca. 5,6 Mio. brutto ca. 4,2 Mio. EUR Förderung in Aussicht gestellt, für die aktuell das formelle Antragsverfahren läuft. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss liegt Ihnen heute zur Beschlussfassung vor. Anfang November wird ein sog. Koordinierungsgespräch mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bützow stattfinden, in dem das Projekt nochmals präsentiert, präzisiert und ggf. Anpassungsbedarfe abgestimmt werden sollen. Mit einem Zuwendungsbescheid ist frühestens Anfang des kommenden Jahres zu rechnen.

Neben den beschriebenen baulichen Herausforderungen ist in den letzten drei Wochen mehrfach eingebrochen worden. Beschränkten sich die Diebe anfangs auf Bauschilder, sind nunmehr insbesondere Kabeltrassen und Maschinen im Visier. In Abstimmung mit den Baufirmen werden wir kurzfristig weitere Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um insbesondere die damit verbundenen Stillstandszeiten zu minimieren.

p

[…]

Am neuen Musikschulstandort „Am Ausfall 32“ sind die Putzarbeiten weitestgehend abgeschlossen. Noch offen ist die straßenseitige Frontfassade. Die Rückseite wurde nunmehr durch einen Malerbetrieb fertig gestellt und mit der Arbeit an den seitlichen Fassaden ist begonnen worden. Im Innenausbau werden alle Installationsarbeiten der technischen Gebäudeausrüstung derzeitig parallel durchgeführt, die zum Jahresende weitestgehend fertig gestellt werden sollen. Die Arbeiten der Außenanlagen beginnen mit Abschluss der Fassadenarbeiten planmäßig Anfang November. Geplanter Abschluss der Sanierungsarbeiten aus Sicht der Verwaltung ist mit Ende Februar 2025 avisiert.

[…]

Für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks in der Fritz-Reuter-Allee wird derzeit die Entwurfsplanung durch den Objektplaner fertig gestellt. Diese wird bis Mitte Oktober zusammen mit der noch ausstehenden Kostenberechnung an uns übergeben. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch die Entwurfsstatik durch den Tragwerksplaner sowie die naturschutzrechtlichen Fachbeiträge fertiggestellt. Nach erfolgreicher Genehmigungsplanung soll die Ausschreibung der Bauleistungen Mitte November erfolgen.

[…]

Die Arbeiten für den „Neubau einer barrierefreien Bushaltestelle – Lange Straße“ beginnen am 07.10.2024. Hier erfolgt als erstes die Verkehrssicherung. Anschließend beginnen am 09.10.2024 die Tiefbauarbeiten. Die Baumaßnahme soll bis Anfang November abgeschlossen werden.

[…]

Zu den Planungsleistungen „Modernisierungskonzept für die Wilhelm-Schröder-Sporthalle“ werden derzeit die Ausschreibungsunterlagen angefertigt. Die Vergabe soll als Verhandlungsvergabe erfolgen. Hierfür werden drei regionale Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Durch ein Modernisierungskonzept soll die Funktionalität, Sicherheit, Energieeffizienz sowie die aktuellen Anforderungen apn eine moderne Sportstätte betrachtet werden. Auch die Möglichkeit zur perspektiven Umsetzung eines Erweiterungsbaus für sanitäre Anlagen soll in diesem Zusammenhang planerisch betrachtet werden. Die Planungsleistungen sollen Mitte November begonnen werden.

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie zur „Sanierung der Sporthalle Rühner Landweg“ ein Teil der technischen Gebäudeausrüstung noch in diesem Jahr zur Planung ausgeschrieben werden soll.

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!

Damit schließe ich meine Ausführungen zu den baulichen Tätigkeiten und darf Ihnen zum Abschluss meines Berichtes die Beschlüsse der Hauptausschuss-Sitzungen vom 26. August 2024 bzw. 23. September 2024 mitteilen:

• BÜZ/0023/2024:

Spenden 2024 von 100,01€ - 1.000,00 €

• BÜZ/0032/2024:

Auftragsvergabe "Außenanlagen" - Am Ausfall 32

• BÜZ/0030/2024:

Verkauf von Grund und Boden in der Gemarkung

Bützow zwischen Wismarsche Str. und Am Sandkrug

• BÜZ/0031/2024:

Verkauf von Grund und Boden im Gewerbegebiet

"Tarnower Chaussee"

• BÜZ/0039/2024:

Verkauf von Grund und Boden im B-Plan-Gebiet

"Pustohler Chaussee II" (NN 46)

• BÜZ/0624/2024:

Verkauf von Grund und Boden im B-Plan-Gebiet

"Pustohler Chaussee II" (NN 27)

• BÜZ/0040/2024:

Spenden 2024 von 100,01€ - 1.000,00 €

• BÜZ/0041/2024:

Grundsatzbeschluss für Neubau

Regenentwässerungsleitung Schutenstellergang

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!