Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Belitz hat am 18.10.2024 den Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Friedrichshof“ sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Friedrichshof“ mit den übrigen Planungsunterlagen in der Zeit
vom 14.11.2024 bis zum 16.12.2024
auf der Internetseite des Amtes Bützow-Land unter folgender URL veröffentlicht:
https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren/
Zudem sind die Unterlagen im Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter https://www.bauportal-mv.de//Plaene_in_Aufstellung einsehbar.
Außerdem liegen die Planungsunterlagen im Foyer des Rathauses Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow, während folgender Dienststunden aus.
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Die Einsichtnahme kann nach vorheriger Vereinbarung (Tel. 038461 50- 223) auch zu anderen Zeiten erfolgen.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung@buetzow.de, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
| Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme aus: | |
| 1. | Umweltbericht (Verfasser: Planungsbüro G. Schulz, Dorf Mecklenburg) |
| 2. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Verfasser: Planungsbüro G. Schulz, Dorf Mecklenburg) |
| 3. | Zug- und Rastvogelkartierung (Verfasser: umwelt│gut│achten Freya Kietz, Schwerin) |
| Es sind folgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen: | |
| 4. | Landkreis Rostock, Untere Bodenschutzbehörde vom 07.06.2023 |
| 5. | Landkreis Rostock, Untere Denkmalschutzbehörde vom 31.05.2023 |
| 6. | Landkreis Rostock, Untere Immissionsschutzbehörde vom 15.06.2023 |
| 7. | Landkreis Rostock, Untere Naturschutzbehörde vom 09.06.2023 |
| 8. | Landkreis Rostock, Untere Wasserbehörde vom 12.06.2023 |
| 9. | Landkreis Rostock, Brandschutzstelle vom 23.05.2023 |
| 10. | Landkreis Rostock, Amt für Kreisentwicklung Bereich Regionalplanung |
| 11. | Amt für Straßenbau- und Verkehr |
|
| SG Straßenbau vom30.05.2023 |
|
| SG Straßenverkehr vom 26.05.2023 |
| 12. | Landesamt für innere Verwaltung M-V v. 24.05.2023 |
| 13. | Wasser- und Bodenverband “Warnow- Beke“ vom 26.05.2024 |
| 14. | Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock v. 30.06.2023 |
| 15. | Warnow-Wasser- u. Abwasserverband v. 28.06.2023 |
| 16. | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 20.06.2023 |
| 17. | Landesforstanstalt M–V vom 25.05.2023 |
| 18. | Private Stellungnahme vom 16.08.2023 |
| 19. | Private Stellungnahme vom 18.07.2023 |
| 20. | Private Stellungnahme vom 23.07.2023 |
Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen
| Schutzgut | Aussagen zum Schutzgut | Informationen unter: |
| Mensch | Die Einflüsse des Planvorhabens auf das Schutzgut Mensch wurden untersucht. Die Auswirkungen der Planung sind von geringem Ausmaß. | 1., 6, 10., 13, 16 |
| Tiere | Das Schutzgut Tiere wurde untersucht. Innerhalb des Plangebietes sind geschützte Arten vorhanden, die durch die Planung jedoch nicht gefährdet werden. Durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere als gering eingestuft. | 1., 2., 3., 7 |
| Lebensraumfunktion / Biologische Vielfalt | Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt wurden untersucht. Es sind geringe bis mittlere Auswirkungen zu erwarten. | 1., 2. |
| Gesetzlich geschützte Bäume und Biotope | Im Plangebiet befinde sich nach § 20 NatSchAG M-V gesetzlich geschützte Biotope. | 1., 2. |
| Boden | Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurden untersucht. Es ist mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu rechnen. Über entsprechende Festsetzungen sowie geeignete Kompensationsmaßnahmen werden die Eingriffe in das Schutzgut Boden ausgeglichen. | 1., 5., 6. |
| Wasser | Der Einfluss der Planung auf das Schutzgut Wasser wurde geprüft. Es befinden sich ein wasserführendes Soll im Plangebiet. Angrenzend des B-Plangebietes befindet sich ein Fließgewässer. Durch die Planung wird eine geringe bzw. keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser gesehen. | 1., 17., 10., 12., 13. |
| Fläche, landschaftlicher Freiraum | Das Schutzgut Fläche und landschaftlicher Freiraum wurden untersucht und bewertet. Durch die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage gehen Freiflächen verloren. Die Einstufung der Freiräume wird hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt. | 1. |
| Klima / Luft | Die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut Klima / Luft wurde untersucht und bewertet. | 1. |
| Kultur- und Sachgüter | Im Plangebiet befinden sich keine Bodendenkmale. Durch die Planung werden die Bodendenkmale nicht beeinträchtigt. | 1., 5., 4. |
| Landschaft, Landschaftsbild | Der Einfluss des Vorhabens auf das Landschaftsbild wurde beschrieben und bewertet. Das Landschaftsbild wird im Rahmen der multifunktionalen Kompensation ausgeglichen. | 1., 14., 16. |
| Schutzgebiete / Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete | Südlich außerhalb der Planfläche befindet sich das Fließgewässer Warnow, um das herum sich mehrere Schutzgebiete befinden. Aufgrund dieser Lage wurden Bereiche nördlich der Warnow im Regionalen Raumentwicklungsprogramm (RREP) 2011 als Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen. Etwa 20% der Planfläche (südwestliche Bereiche) liegen innerhalb dieses Vorbehaltsgebietes. Es wird davon ausgegangen, dass es keinen Konflikt gibt | 1., 2, 3. |
Klein Belitz, den 06.11.2024
Übersichtsplan über den Geltungsbereich