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Bützower Landkurier
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss zur Neufassung der Satzung über die Klarstellung und Abrundung

der im Zusammenhang bebauten Ortslagen Baumgarten, Wendorf, Qualitz und Katelbogen

Die Gemeindevertretung Baumgarten hat in ihrer Sitzung am 23.09.2025 im Beschluss Nr.: BAU/0025/2025 beschlossen, das Verfahren zur Neufassung der Satzung über die Klarstellung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslagen Baumgarten, Wendorf, Qualitz und Katelbogen einzuleiten. Die bestehenden Satzungen aus den Jahren 1995, 1996 und 2010 entsprechen nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Gegebenheiten. Neue bauliche Entwicklungen machen eine Anpassung erforderlich. Die Neufassung soll Klarstellungsbereiche, Ergänzungsbereiche sowie auszuschließende Flächen berücksichtigen.

Für die Ortsteile Qualitz und Katelbogen werden die bisherigen Satzungen aufgehoben und durch neue Regelungen ersetzt. Ziel ist es, die baulichen Nutzungen eindeutig zu definieren und nicht mehr relevante Flächen aus dem Geltungsbereich zu entfernen. Für den Ortsteil Wendorf wird eine eigenständige Satzung erarbeitet. Die bisherige gemeinsame Satzung mit Baumgarten wird aufgehoben, da die städtebaulichen Entwicklungen eine separate Regelung erfordern. Mit der Neufassung wird eine städtebaulich verträgliche Entwicklung ermöglicht, bestehende Nutzungen werden gesichert und neue Potenziale für die Ortsentwicklung geschaffen.

Die betroffenen Bereiche sind im beigefügten Lageplan der im Zusammenhang bebauten Ortslagen Baumgarten, Wendorf, Qualitz und Katelbogen dargestellt.

Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren entsprechend der Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt. Damit erfolgt keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der berührten Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Außerdem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung der Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Internetseite https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren eingesehen werden.

Baumgarten, den 05.11.2025