Die Gemeindevertretung Rühn hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025, im Beschluss Nr.: RÜH/0024/2025 die erstmalige Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Bereich Hof Rühn beschlossen.
Für den Bereich Hof Rühn besteht bislang keine Satzung zur Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortslage. Ziel der Klarstellungssatzung ist es, den räumlichen Geltungsbereich der tatsächlich zusammenhängenden Bebauung eindeutig zu definieren und somit eine rechtssichere Grundlage für zukünftige Bauvorhaben zu schaffen. Durch die Klarstellungssatzung wird eine geordnete bauliche Entwicklung ermöglicht und die planungsrechtliche Einordnung des Bereichs Hof Rühn verbessert.
Der räumliche Bereich ist im beigefügten Lageplan des im Zusammenhang bebauten Bereichs Hof Rühn dargestellt.
Die Gemeindevertretung Rühn beschließt die Einleitung des Verfahrens zur erstmaligen Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Bereich „Hof Rühn“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Zusätzlich kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Internetseite https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren
eingesehen werden.
Rühn, den 05.11.2025