Titel Logo
Bützower Landkurier
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweis zu Gratulationen im Amtsblatt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit der September-Ausgabe des Bützower Landkuriers veröffentlichen wir keine Geburtstagsjubilare mehr.

Hintergrund ist, dass melderechtliche Vorschriften für die Veröffentlichung nicht mehr auf kommunale Amtsblätter angewendet werden dürfen und der Abdruck entsprechend nicht mehr zulässig ist.

Nachdem ein kommunales Amtsblatt nach dem BGH-Urteil zur Staatsferne der Presse nicht zur Presse gehört und die Veröffentlichung von Jubilaren nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Gemeinde zählt, gelten hier strengere datenschutzrechtliche Bestimmungen. Diese wenden wir seit September an.

Die Veröffentlichung in klassischen Zeitungen ist davon nicht betroffen. Das Einwohnermeldeamt ist verpflichtet, bei entsprechenden Anfragen der Presse, die Informationen weiterzugeben. Wer nicht möchte, dass der Geburtstag oder beispielsweise die goldene Hochzeit zur Veröffentlichung durch die Presse weitergegeben werden, kann schriftlich beim Einwohnermeldeamt des Amtes Bützow-Land widersprechen. Das Formular „Erklärung gegen die Datenübermittlung“ ist auf der städtischen www.bützow.de unter Formulare zu finden.

Die Stadt- und Amtsverwaltung bittet um Ihr Verständnis.

Eckhard Krüger
Amtsvorsteher des Amtes Bützow-Land