Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, Gäste, Gemeindevertreterinnen- und Vertreter,
nach einer langen Nutzungspause des Gemeindezentrums in Bernitt heute hier die erste Sitzung. Es sind noch nicht alle Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten abgeschlossen. Die ersten Vermietungen für 2026 sind bereits angenommen. Die Bürgermeistersprechstunde wird ab März 2026 jeweils am ersten Montag im Monat in diesen Räumen stattfinden. Die telefonischen und Vor-Ort-Termine laufen wie gewohnt weiter.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vielen Sitzungen haben wir zum Thema Wegeherstellung zwischen Hermannshagen und Käterhagen diskutiert, verworfen und vertagt auch unter Einbeziehung der Hinweise aus der Einwohnerfragstunde. Letzter Sachstand war die Abwägung von Varianten zur Wiederherstellung der Flurstücke der ursprünglichen Wegeführung oder Flächenankauf der seit Jahrzehnten genutzten Wege über fremdes Eigentum unter vorgeschriebener Einbeziehung der UNB. Das Umweltamt war vor Ort und hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.
„Die Ausgangssituation:
Zwischen Neu Käterhagen und Hermannshagen gibt es ein Wegeflurstück, dass seit mehr als zwei Jahrzehnten (laut den Luftbildern) nicht mehr als Landweg genutzt wurde. Es entstand hier eine Feldheckenstruktur, die damit als ein Biotop gesetzlich geschützt ist. Nördlich des eigentlichen Wegeflurstücks beziehungsweise des Biotops entstand parallel dazu ein Weg auf einem Acker. Dieser „Alternativweg“ ist kein eigenes Flurstück und ist auch nicht als Weg ausgewiesen. Er besteht bereits mindestens seit den frühen 1990er Jahren (Luftbilder 1991) als Alternativroute und Zuwegung zu dem Einzelgehöft (Käterhagen, Flur 2, Flurstücksnr.36/2). Da das Einzelgehöft momentan keine öffentliche Zuwegung hat, gibt es Überlegungen zu zwei Varianten, entweder die Wiederherstellung des „alten Weges“ beziehungsweise den Ausbau der bisher genutzten „Alternativstrecke“.
Beide Wegvarianten sind als Eingriffe nach §12 Absatz 1 Nummer 11 NatSchAG M-V zu werten, die nach §17NatschAG M-V einer Genehmigung bedürfen.
Variante Alternativroute:
Für die Variante der Wegstrecke über die Alternativroute (Käterhagen, Flur 2, Flurstücksnr. 36/1), die seit über 30 Jahren als Zuwegung für das Grundstück Ausbau 10, 18249 Bernitt OT Neu Käterhagen (Käterhagen, Flur 2, Flurstücksnr. 36/2) genutzt wird (laut den mir zur Verfügung stehenden Luftbildern), würde hauptsächlich die Auflastung des Weges naturschutzfachlich bewertet und ausgeglichen werden müssen.
Variante Wiederherstellung ehemaliger Weg/Biotop:
Die Variante des ehemalige Wegegrundstücks zwischen Neu Käterhagen und Hermannshagen (Käterhagen, Flur 2, Flurstücksnr. 60, 37, 36/1 sowie Hermannshagen, Flur 1, Flurstücksnr. 69) ist nach dem heutigen Stand als eine Feldheckenstruktur und damit als ein gesetzlich geschütztes Biotop nach §20 Absatz 1 NatSchAG MV einzuordnen. Die Zerstörung, Beschädigung oder sonstige nachhaltige Beeinträchtigungen sind somit grundsätzlich unzulässig.
Nach §20 Absatz 3 NatSchAG M-V kann die untere Naturschutzbehörde im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erlassen, wenn die Maßnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig oder der Ausgleich möglich ist. Dazu müsste die Gemeinde in ihrem Antrag entweder die überwiegenden Gründe des Gemeinwohles bzw. den Ausgleich des Biotopes begründen. In jedem Falle ist die Gemeinde gefordert darzustellen, warum diese Maßnahme alternativlos ist. Gegebenenfalls gilt es darzulegen, warum es dem Gemeinwohl dient, die Hecke zu beseitigen, um den Weg, der viele Jahre nicht genutzt wurde, wieder herzustellen, wenn es eine genutzte Alternativroute gibt. Die Ausnahme, die ein Kompensationserfordernis begründet, sollte eine Kompensationsumfang von mindestens 1:1 vorsehen. Zudem müssen nach §30 Absatz 1 NatSchAG MV im Falle einer Ausnahmegenehmigung im Biotopschutz die anerkannten Naturschutzverbände beteiligt werden.“
Ich habe bereits mit Ullrich Constien Kontakt aufgenommen, der sich mit seiner Genossenschaft dazu besprechen muss. Ihn betrifft das eine Wegestück als Eigentum und das andere als Pachtland.
Beide Varianten sollte die Gemeindevertretung prüfen und dazu im Dezember einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen, damit die Verwaltung mit der Abarbeitung beginnen kann.
Im Fachbereich Finanzen wird an den neuen Doppelhaushalten gearbeitet. Für unsere Gemeinde müssen wir uns dazu noch etwas gedulden, um dann in die Planungen zu gehen, was in den kommenden zwei Jahren umgesetzt werden kann. Einige Projekte und Baustellen habe ich im letzten Bericht bereits genannt.
Unser Gemeindearbeiter Alfred Neumann geht im Februar 2026 in Rente. Einige Initiativbewerbungen liegen im Amt vor. Im Hauptausschuss haben wir uns verständigt, eine öffentliche Stellenausschreibung über das Amt zu veranlassen. Diese ist auf der Seite des Amtes Bützow-Land veröffentlicht.
Ich hatte vor geraumer Zeit die Veröffentlichung des 2. Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms bekannt gegeben. Die Stellungnahmen müssen bis zum 08.12.2025 eingegangen sein. Privatpersonen wie Körperschaften können die Einreichung gleichermaßen vornehmen. Sollte es seitens der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter dazu Anregungen geben, bitte ich diese bis zum 25.11.2015 per E-Mail einzureichen.
Eine Beachtung unserer Stellungnahme vom 28.02.2024 wie die fast aller Gemeinden unseres Amtes hat leider keinen Einfluss in den 2. Entwurf bekommen.
Werte Gäste und Mitglieder der Gemeindevertretung,
wir sind eine sehr lebendige Großgemeinde, Frau Klatt hat aufgerufen Termine für das Jahr 2026 einzureichen, um im Dezember noch den Druck zu beenden, das betrifft Veranstaltungen, Kurse, Wettbewerbe von Vereinen, Verbänden, den Feuerwehren und Interessengemeinschaften. Der Kalender lebt vom Mitmachen.
Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und der Lebendige Adventskalender ist in Vorbereitung durch den Verein Kirche belebt, der Kirche und dem Bernitter Dorfladen. Wer Interesse am Mitmachen hat, kann sich bei Anatolij in der Kirche Bernitt melden. Am 09.11. findet ein Gottesdienst um 10:00 Uhr in der Bernitter Kirche statt, anlässlich des Abschlusses der Restaurierungsarbeiten des Altars. Am 29.11. ist in Glambeck ein Adventsmarkt, organisiert vom Förderverein FW Göllin. Auch hier der Aufruf, wer mitmachen möchte, kann sich an Berit Kröger wenden.
Am 03.12.2025 ist in der Aula unserer Schule die Fritz Reuter Bühne zu Gast, hier lädt der Verein Kirche belebt e. V. ein. In den Ortsteilen der Gemeinde sind die Weihnachtsbäcker aktiv und diverse Weihnachtsfeiern laden zum Jahresausklang ein.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.