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Bützower Landkurier
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Weitere amtliche Bekanntmachungen, Mitteilungen und Informationen

ÖbVI Gunnar Weinke, Grabenstraße 16, 18273 Güstrow

Bekanntmachung über die öffentliche Zustellung der Benachrichtigung über die Grenzfeststellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen gemäß § 108 VwVfG M-V

Die Grenzen des Flurstückes Stadt Bützow, Gemarkung Bützow, Flur 12, Flurstück 167 wurden vermessen und abgemarkt.

Eine Zustellung der Benachrichtigung über die Grenzfeststellung und Abmarkung an die Eigentümer des Flurstückes Gemarkung Bützow, Flur 12, Flurstück 168 ist nicht möglich, da diese Personen bzw. der Aufenthaltsort dieser Personen nicht bekannt ist/sind.

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG) in der geltenden Fassung vom 01.09.2014, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes am 02.05.2019 wird die Benachrichtigung über die Grenzfeststellung und Abmarkung der Grenzen hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt.

Die Grenzfeststellungs- und Abmarkungsmitteilung liegt während der Geschäftszeiten Mo. bis Do. von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr sowie Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Gunnar Weinke, Grabenstraße 16, 18273 Güstrow, für 1 Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung aus.

Die Mitteilung über die Grenzfeststellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Güstrow, den 11.01.2023

Gunnar Weinke

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Die Bekanntmachung erfolgte im Internet unter www.buetzow.de am 16.01.2023.