Am 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt.
Für die Durchführung werden am Wahltag fleißige Wahlhelfer/innen als Mitglieder der Wahlvorstände benötigt.
| Zu den Aufgaben zählen insbesondere: | |
| - | Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses |
| - | Ausgabe der Stimmzettel und Freigabe der Wahlurne für den Einwurf der Stimmzettel |
| - | Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses |
Wahlhelfer können alle werden, die für die Wahl die Wahlberechtigung besitzen; besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Der Wahlvorstand leitet und überwacht die Wahl in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und zählt anschließend die Stimmen aus. Sie müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Als ehrenamtlich tätige/r Wahlhelfer/in erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 € als Wahlvorsteher/in sowie 70,00 € für alle weiteren Mitglieder.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte beim Amt Bützow-Land.
Eine Meldung übermitteln Sie bitte vorzugsweise per E-Mail unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an das Amt Bützow-Land: sarah.schmidt@buetzow.de. Die telefonische Meldung kann zudem bei Frau Schmidt unter der 038461 50121 erfolgen.
Für Ihre Bereitschaft zur Wahrnehmung dieses Ehrenamtes bedanken wir uns bereits jetzt!