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Bützower Landkurier
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Auslegung und Beteiligung gemäß § 7 und § 13 des Wärmeplanungsgesetzes der Kommunalen Wärmeplanung für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Bützow Land einschließlich der Stadt Bützow und den Gemeinden Klein Belitz, Rühn, Steinhagen

Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) auf Bundesebene im Jahr 2023 wurde ein einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen, der die Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle Städte und Gemeinden festlegt.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein bedeutendes strategisches Werkzeug für die Energie- und Wärmewende in Deutschland. Das Wärmeplanungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für eine systematische und verbindliche Wärmeplanung im ganzen Land. Städte und Gemeinden sind aufgefordert, zunächst eine Bestandsaufnahme der lokalen Wärme- und Energieversorgung auf der Grundlage regionaler Daten durchzuführen. Darauf aufbauend wird erarbeitet, wie die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien oder Abwärme umgestellt werden kann. Das Hauptziel der Wärmeplanung besteht darin, den kosteneffizientesten und effektivsten Weg für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort zu identifizieren. Dies soll sowohl Unternehmen als auch Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, fundierte Investitionsentscheidungen für ein umweltfreundliches und wirtschaftliches Heizen zu treffen.

Die Theta Concepts GmbH aus Rostock ist vom Amt Bützow Land beauftragt worden, den kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser liegt nun im Entwurf vor.

Das Planungsgebiet umfasst dabei das gesamte Amt Bützow-Land einschließlich der Stadt Bützow und die Gemeinden Klein Belitz, Rühn, Steinhagen, Tarnow, Baumgarten, Bernitt, Dreetz, Jürgenshagen, Warnow, Zepelin, Penzin.

Hinweis: Im zweiten Bürgerforum am 26. Februar 2026 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Bützow können weitere Informationen zur Wärmeplanung eingeholt und Fragen geklärt werden.

Auslegung der Dokumente (Ort, Dauer und Öffnungszeiten)

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der papierhafte Entwurf des kommunalen Wärmeplans des Amtes Bützow-Land im Zeitraum vom

16. Februar 2026 (10:00 Uhr) bis zum 17. März 2026 (10:00 Uhr)

in der Stadtverwaltung Bützow, im Foyer des Rathauses, Am Markt 1 in 18246 Bützow zu den regulären Öffnungszeiten öffentlich aus:

montags

von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

dienstags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr & 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

mittwochs

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr & 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

donnerstags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr & 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

freitags

von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Auf der Homepage des Amtes Bützow-Land kann unter dem Link

https://www.buetzow.de/Wirtschaft-und-Bauen/Kommunale-Wärmeplanung/

unter „Dokumente“ der Entwurf des kommunalen Wärmeplans des Amtes Bützow-Land digital abgerufen und eingesehen werden.

Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten

Während der Offenlegung können von jedermann Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich und telefonisch vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen sind an folgenden Kontakt zu richten:

Postanschrift:

Amt Bützow-Land

Am Markt 1

18246 Bützow

Ansprechpartner:

Frau Anke Stammann

E-Mail:

anke.stammann@buetzow.de

Telefon:

038461 50 151

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 13 Abs. 4 WPG.

Bützow, den 04.02.2026

Eckhard Krüger
Amtsvorsteher