Die Gemeindevertretung Tarnow hat in ihrer Sitzung am 19.01.2025, mit Beschluss Nr. TAR/0030/2026 die Veröffentlichung der Planungsunterlagen des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 „Windpark Zernin“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf erfolgt im Zeitraum vom 12.02.2026 bis zum 12.03.2026.
Die Planungsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung sowie der beigefügten Begründung, können in diesem Zeitraum im Internet unter folgenden Adressen eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung
Außerdem liegen die Planungsunterlagen im Foyer des Rathauses Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow, während folgender Dienststunden aus:
| Montag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Die Einsichtnahme kann nach vorheriger Vereinbarung (Tel. 038461 50-223) auch zu anderen Zeiten erfolgen.
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung der Pläne und zur Abgabe von Stellungnahmen. Diese können per E-Mail an bauleitplanung@buetzow.de oder schriftlich an den FB IV, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingereicht werden sowie während der Dienststunden im Rathaus zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Windpark Zernin“ der Gemeinde Tarnow
Tarnow, den 04.02.2026