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Bützower Landkurier
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen des Amt Bützow-Land

Widerspruchsrecht zu Melderegisterauskünften in besonderen Fällen

Alle Einwohner des Amtsbereiches Bützow-Land werden auf Ihr Widerspruchsrecht nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 2, 3 und 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) hingewiesen. Sie haben das Recht, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

Nur für Personen, die noch nicht volljährig sind:

Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften

(§ 58c Absatz 1 Soldatengesetz, § 36 Absatz 2 BMG)

Nur für Personen, die selbst keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, wenn Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjähriges Kind, Elternteil eines minderjährigen Kindes) einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören:

Übermittlung von Daten an die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, die über die für Zwecke der Steuererhebung erforderlichen Daten hinausgehen

(§ 42 Absätze 2, 3 BMG)

Übermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen vor Wahlen und Abstimmungen

(§ 50 Absätze 1, 5 BMG)

Übermittlung an Mandatsträger, Presse und Rundfunk zu Alters- und Ehejubiläen

(§ 50 Absätze 2, 5 BMG)

Übermittlung an Adressbuchverlage (§ 50 Absätze 3, 5 BMG)

Der Widerspruch kann beim Bürger- und Tourismusbüro des Amtes Bützow-Land, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingelegt werden.

Bützow, den 01.03.2023

Bürger- und Tourismusbüro