Alle Einwohner des Amtsbereiches Bützow-Land werden auf Ihr Widerspruchsrecht nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 2, 3 und 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) hingewiesen. Sie haben das Recht, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.
| • | Nur für Personen, die noch nicht volljährig sind: |
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| Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften |
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| (§ 58c Absatz 1 Soldatengesetz, § 36 Absatz 2 BMG) |
| • | Nur für Personen, die selbst keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, wenn Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjähriges Kind, Elternteil eines minderjährigen Kindes) einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören: |
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| Übermittlung von Daten an die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, die über die für Zwecke der Steuererhebung erforderlichen Daten hinausgehen |
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| (§ 42 Absätze 2, 3 BMG) |
| • | Übermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen vor Wahlen und Abstimmungen |
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| (§ 50 Absätze 1, 5 BMG) |
| • | Übermittlung an Mandatsträger, Presse und Rundfunk zu Alters- und Ehejubiläen |
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| (§ 50 Absätze 2, 5 BMG) |
| • | Übermittlung an Adressbuchverlage (§ 50 Absätze 3, 5 BMG) |
Der Widerspruch kann beim Bürger- und Tourismusbüro des Amtes Bützow-Land, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingelegt werden.
Bützow, den 01.03.2023