Die europäische Richtlinie 2002/49/EG verpflichtet Städte und Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen, wenn Einwohner und Einwohnerinnen Lärm insbesondere durch den Straßenverkehr ausgesetzt sind, der bestimmte Schwellenwerte übersteigt. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes richtet sich im Einzelnen nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach hat die Stadt Bützow als zuständige Behörde (§ 47e BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Den ersten Lärmaktionsplan hat die Stadt Bützow im Jahr 2013 aufgestellt, er wurde 2018 fortgeschrieben. Alle 5 Jahre ist der Lärmaktionsplan zu überprüfen und fortzuschreiben. Dazu hat das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) im Jahr 2022 Daten zur Verkehrsbelastung und zur Betroffenheit der Anwohner und Anwohnerinnen ermittelt und zur Verfügung gestellt, die als Grundlage der Fortschreibung herangezogen werden.
Der Lärmaktionsplan umfasst:
Zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslegung angehört. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum jetzt vorliegenden Entwurf erfolgt im Zeitraum vom
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes und die zugrunde liegenden Lärmkarten können im Internet unter www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren/ eingesehen und heruntergeladen werden.
Außerdem können die Unterlagen im Foyer des Rathauses Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingesehen werden während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung auch zu anderen Zeiten:
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen. Diese können per E-Mail an bauleitplanung@buetzow.de oder schriftlich an den FB IV, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingereicht werden sowie während der Dienststunden im Rathaus zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bützow, den 6. März 2024