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Bützower Landkurier
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4

„Solarpark Groß Belitz“ der Gemeinde Klein Belitz - Bekanntmachung des Eintretens der Genehmigungsfiktion (Genehmigung durch Fristablauf) gemäß § 6 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung Klein Belitz hat in ihrer Sitzung am 08.10.2024 in Beschluss Nr. KLB/0013/2024 über die Abwägung der im Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Groß Belitz" eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden. Das Abwägungsergebnis wurde mit Schreiben vom 17.12.2024 den Einwendern mitgeteilt. Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A),den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Klein Belitz am 03.12.2024 als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.

Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 bedurfte der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, da die Gemeinde Klein Belitz keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan besitzt. Der Antrag auf Genehmigung ging am 02.01.2025 beim Landkreis Rostock ein. Mit Schreiben vom 10.02.2025 hat der Landkreis Rostock der Gemeinde mitgeteilt, dass die Frist zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Satz 4 Baugesetzbuch abgelaufen ist und somit die Genehmigungsfiktion (Genehmigung durch Fristablauf) eingetreten ist. Die Genehmigungsfiktion steht rechtlich der Erteilung der Genehmigung gleich.

Der Eintritt der Genehmigungsfiktion der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Groß Belitz" der Gemeinde Klein Belitz wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Groß Belitz“ der Gemeinde Klein Belitz tritt am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung, damit am 05.03.2025, in Kraft.

Jedermann kann die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Groß Belitz" sowie die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow, Zimmer 1.10 während der Dienst- und Öffnungszeiten (aktuell Mo.-Fr. von 09:.00 – 12.:00 Uhr und Di. u. Do. von 13.:00-17.:00 Uhr) sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Daneben kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB und die wirksam gewordene Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Groß Belitz“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung auf dem zentralen Bauleitplanserver des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/ und auf der Internetseite des Amtes Bützow - Land unter https://www.buetzow.de/ gemäß § 10a Abs. 2 BauGB eingesehen werden.

Unbeachtlich werden gemäß § 215 BauGB:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Klein Belitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Groß Belitz“ und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Groß Belitz“ sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Klein Belitz geltend gemacht worden sind.

Lage des Geltungsbereiches der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Groß Belitz“

Klein Belitz, den 05.03.2025

Eckhard Meiners
Bürgermeister