Titel Logo
Bützower Landkurier
Ausgabe 3/2025
Verwaltungsbericht des Bürgermeisters
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter! Liebe Gäste!

Die organisatorischen Vorbereitungen für die Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 sind im Amt Bützow-Land nahezu abgeschlossen.

Knapp sechs Wochen vor der Wahl wurde im Amt Bützow-Land mit dem Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen begonnen. Die Unterlagen werden an alle 13.268 Wahlberechtigten im Amtsbereich geschickt. Bis alle Wahlberechtigten sie erhalten, kann es eventuell noch einige Tage dauern, aber spätestens bis zum 2. Februar sollte das der Fall sein.

Mit Zustellung der Wahlbenachrichtigung besteht zudem die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Diese bestehen aus einem amtlichen Stimmzettel, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen Wahlbriefumschlag sowie einem Merkblatt zur Briefwahl.

Ein Wahlschein kann mit dem Wahlscheinantrag auf der Karte oder ohne amtliches Formular schriftlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Der Antrag auf den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen muss nicht begründet werden. In jedem Wahlscheinantrag müssen zur Identifizierung des Antragstellers alle Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden.

Die Schriftform gilt auch durch dokumentierbare elektronische Übermittlung, z. B. per Telefax oder E-Mail als gewahrt.

Auch die persönliche Beantragung vor Ort in der Gemeindebehörde ist möglich. Die telefonische Antragstellung ist unzulässig. Außerdem kann die Beantragung von Wahlscheinen wieder im Online-Verfahren erfolgen.

Obwohl bereits ca. 1.200 Briefwahlanträge vorliegen (850 Online, 300 per Wahlbenachrichtigungskarte und 50 sonstige), ist der Versand der Briefwahlunterlagen im Moment noch nicht möglich. Es muss im laufenden Verfahren noch festgelegt werden, welche Parteien und Kandidaten zugelassen werden. Danach sind die Stimmzettel zu drucken. Die Auslieferung der Stimmzettel an das Amt Bützow-Land ist für den 7. Februar vorgesehen, so dass erst ab dem 10.02.2025 der Versand erfolgen kann. Dieser Umstand sollte bei der persönlichen Terminplanung berücksichtigt werden.

Auch für eine Briefwahl an Ort und Stelle können die Unterlagen erst ab diesem Datum ausgegeben werden. Aufgrund dieses kurzen Zeitfensters kann es daher - auch für den normalen Publikumsverkehr - zu Wartezeiten im Bürger- und Tourismusbüro kommen. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis!

Darüber hinaus sind alle 23 Wahlvorstände besetzt und für nächste Woche zu einer Schulung eingeladen worden. Die Ausstattung und Einrichtung der Wahllokale wurde mit den Bauhöfen abgestimmt und sollte rechtzeitig abgeschlossen sein. Der Einsatzplan für das Rathaus am Wahltag steht, so dass auch diese zweite Wahl innerhalb eines Jahres verwaltungstechnisch erfolgreich abgeschlossen werden sollte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Jahr 2024 ist beendet. Nachfolgend möchte ich Ihnen eine kurze Übersicht über die finanzielle Lage der Stadt Bützow geben.

Der vorläufige Liquiditätsstand der Stadt Bützow beträgt aktuell 8,7 Mio. EUR. Es fehlen noch diverse Verrechnungen zwischen der Stadt, den Gemeinden und dem Amt u. a. aus der Zinsaufteilung und den erstattungsfähigen Kosten für die Wahrnehmung der Geschäfte des Amtes Bützow-Land. Auch das Ergebnis stellt sich vorläufig positiv dar, wobei noch nicht alle Jahresabschlussbuchungen, insbesondere die Abschreibungen gebucht sind. Insgesamt war es ein gutes Jahr 2024. Weil die Baumaßnahmen des Neubaus der Regionalen Schule noch nicht so weit fortgeschritten sind, wie bei der Planung im Jahr 2022 angedacht, war eine Kreditaufnahme bisher nicht nötig.

Im vergangenen Jahr 2024 haben die Stadt Bützow auch die Auswirkungen des Zensus getroffen. Zum Stichtag 15. Mai 2022 wurde die Bevölkerungszahl für die Stadt von 8.048 Einwohner auf 7.549 Einwohner korrigiert. Das entspricht einem Einwohnerverlust von 499 Personen, mithin von 6,2 %. Die Stadt hat gegen den Zensusbescheid Klage eingereicht. Im gesamten Land M-V sind mehrere Kommunen den Klageweg gegangen. Mit dem Städte- und Gemeindetag wird im Moment eine Strategie für die weitere Verfahrensweise besprochen. Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen aus geringeren Schlüsselzuweisungen und geringeren Zuweisungen aus der Infrastrukturpauschale konnten durch die gleichfalls geringer ausfallende Kreis- und Amtsumlage nicht aufgefangen werden.

Das Defizit belief sich im Vergleich zu den bisherigen Einwohnerzahlen und den vorläufigen FAG-Zahlungen auf ein Defizit von ca. 115.000 EUR im Jahr 2024. Aufgefangen werden konnte dieses Defizit durch die besseren Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer mit einem vorläufigen Plus von 400.000 EUR.

Insgesamt liegt der Einwohnerverlust in Mecklenburg-Vorpommern nach der Zensusfeststellung bei 3,45 %. Dies hat sowohl indirekte als auch direkte finanzielle Auswirkungen für die Stadt Bützow. Da für die zukünftigen Jahre mit sinkenden Zuwendungen an das Land M-V zu rechnen ist, wird sich dies auch in den Investitionen des Landes aber auch in den Zuweisungen an die kommunale Ebene, Landkreise und Kommunen, wiederspiegeln. Der Einwohnerverlust der Stadt ist doppelt so hoch wie der Landesdurchschnitt, so dass der Anteil an den Mindereinnahmen für die Stadt im Vergleich zu anderen Kommunen höher sein wird. Mit den vorläufigen FAG-Zahlen ergeben sich für die Stadt vorerst keine negativen finanziellen Auswirkungen. Abzuwarten bleiben die endgültigen Berechnungen nach der Berücksichtigung der Zensusdaten. Es ist aber von einem vergleichbaren Defizit wie im Jahr 2024 auszugehen.

Auch der Landkreis hat anhand der vorläufigen Umlagegrundzahlen (~ 9,5 Mio. EUR) die vorläufige Kreisumlage mit 4.138.047 EUR festgesetzt. Dies entspricht 43,57 %. Als Planansatz ist ein Betrag von 4.177.800 EUR im Plan des Doppelhaushaltes 2024/2025 der Stadt Bützow aufgenommen worden. Für die Festsetzung der endgültigen Kreisumlage ist die abschließende Beschlussfassung des Kreistages über den Kreishaushalt 2025/2026 abzuwarten. Auch die Umlagegrundzahl wird sich nach Bekanntmachung der amtlichen Bevölkerungszahlen per 31.12.2023 unter Berücksichtigung der Zensusdaten nochmals ändern. Dennoch werden wir bereits jetzt - in Anlehnung an das bereits initiierte Normenkontrollverfahren im Landkreis Rostock - Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid einlegen.

Auch zukünftig werden diese hohen Umlagen das städtische Handeln beeinflussen. Im Sommer dieses Jahres steht bald die nächste Haushaltsplanung - nunmehr für den Doppelhaushalt 2026/2027 - für die Stadt Bützow an.

Sehr geehrte Anwesende!

Themenwechsel - unsere baulichen Maßnahmen:

„Am Ausfall 32“ - dem zukünftigen Außenstandort der Kreismusikschule in Bützow - haben die Arbeiten an den Außenanlagen begonnen und werden noch im Februar fertiggestellt. Diese Arbeiten beinhalten die Kanalarbeiten (Entwässerung) und die Pflasterarbeiten einschließlich der notwendigen Einfriedung. Die Innen- und Außenputzarbeiten sind bereits fertiggestellt, sodass auch die Farbbeschichtung der Fassade in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises beendet werden konnte. Die gesamte technische Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Elektro, Lüftung) soll bis Ende März beendet werden.

Die Instandsetzung der Treppenbeläge und eine Anhebung des Treppengeländers müssen gleichzeitig bis Ende März erfolgen. Der Einbau der Innentüren und die Malerarbeiten werden sich mit einigen Restarbeiten bis in die zweite April-Woche erstrecken. Somit ist eine Übergabe des Objektes an den Landkreis im Verlauf des Aprils zu erwarten.

Für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks BUE 003 in der Fritz-Reuter-Allee ist die Planungsleistung „Objektplanung“ erneut ausgeschrieben und beauftragt worden - leider mussten wir uns vom ursprünglich beauftragten Planungsbüro trennen.

Errichtet werden soll eine sog. Stahl-Trog-Fachwerkbrücke als Einfeldbrücke. Das Los 1 - Baustelleneinrichtung wurde bereits beauftragt und mit den notwendigen Fällarbeiten wird in der 6. KW begonnen. Anschließend werden die wesentlichen Arbeiten der Baustelleneinrichtung durchgeführt. Diese umfasst das Bauen von Baustraßen und die Verkehrssicherung.

Parallel wird die aufwendige Umverlegung der Trink- und Abwasserleitung durch Eurawasser erfolgen. Die bisher im Brückenkörper verlaufenden Versorgungsleitungen werden unter die Warnow verortet.

Der Brückenrückbau befindet sich aktuell in der Ausschreibung und soll alsbald beauftragt werden. Sobald die Ausführungsplanung abgeschlossen ist, wird der Neubau am Markt platziert - dieser soll Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Nach Ausschreibung des „Modernisierungskonzeptes“ für die Wilhelm-Schröder-Sporthalle“ wurde das Architekturbüro „Matrix“ aus Rostock mit der Erstellung eines Modernisierungsgutachtens beauftragt. Dabei soll einerseits die bestehende Gebäudehülle und die technische Gebäudeausstattung betrachtet werden, andererseits die ggf. sinnvolle Neuordnung bestehender Flächen und vor dem Hintergrund der zukünftig multiplen Nutzung von Schule und verschiedenen Abteilungen des TSV Bützow die Erweiterung der sanitären Einrichtungen.

Eine Bestandsaufnahme inkl. Kameraaufnahmen innen und außen erfolgte bereits im Januar. Die Vorlage des Gutachtens ist für Ende April avisiert und soll Entscheidungsgrundlage für zukünftige baulichen Maßnahmen und deren Planungserfordernisse sein.

Am Neubau der Regionalen Schule in Bützow schreiten die Bauarbeiten, jetzt auch für jeden sichtbar, kontinuierlich voran. Gegenwärtig sind die Gewerke Betonbau, Holzbau und Gerüstbau auf der Baustelle vertreten. Es wird an der Herstellung der Treppenhäuser gearbeitet und die Holzbauwände werden gestellt. Insgesamt besteht das Gebäude aus fünf Einzelhäusern, die miteinander verbunden werden. Vorgesehen ist jeweils die Fertigstellung eines Teilgebäudes, um danach mit dem Fassadenbau und dem Innenausbau beginnen zu können. Die Bauarbeiten verlaufen derzeit nach dem abgestimmten Bauzeitenplan. Eine Unsicherheit bleibt die Wettersituation - bis jetzt waren damit keine größeren Verzögerungen verbunden.

Für das Bauvorhaben wurden bisher Bauaufträge in Höhe von ca. 16 Mio. EUR vergeben. Für die Schlosserarbeiten, den Trockenbau und die Innenputzarbeiten werden gegenwärtig die Angebote geprüft. Insgesamt ist damit eine weitere Auftragsvergabe i. H. v. ca. 2 Mio. EUR in Vorbereitung. Mit den derzeitigen Vergaben wird das zu Beginn der Baumaßnahme veranschlagte Budget um etwa 10 % unterschritten.

Auch der Ausbau der Straße Vor dem Rostocker Tor wird weiter vorbereitet. Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen. Die Kostenteilungsvereinbarung mit dem Straßenbauamt Stralsund wurde konkretisiert und unterzeichnet. Derzeit belaufen sich die Gesamtkosten für das Projekt auf ca. 2,5 Mio. EUR, wobei der Anteil der Stadt bei etwas über 1,0 Mio. EUR liegt. Dafür sollen - wie bekannt - der Gehweg erneuert sowie Parkbuchten errichtet und eine straßenbegleitende Begrünung umgesetzt werden. Der Förderantrag i. H. v. ca. 50 % der Kosten ist in Vorbereitung.

In der Planungsphase hat sich ergeben, dass auch der WAZ beabsichtigt, in der Straße eine neue Trinkwasserleitung mit Erneuerung der Hausanschlüsse zu verlegen. Auf Grund des beengten Bauraumes durch die vorhandenen Leitungssysteme der unterschiedlichen Versorgungsträger ist nur eine Mitverlegung der Leitung im geplanten Rohrgraben sinnvoll. Hier erfolgen gegenwärtig die Abstimmungen mit dem WAZ und dem Planungsbüro, um eine Anpassung der Unterlagen vorzunehmen. Damit ergeben sich vermutlich auch Verzögerungen für einen Baustart. Im besten Fall ist ein Baubeginn im Herbst dieses Jahres zu erwarten.

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!

Damit schließe ich meine Ausführungen zu den baulichen Tätigkeiten und darf Ihnen zum Abschluss meines Berichtes die Beschlüsse der Hauptausschuss-Sitzung vom 25. November 2024 mitteilen:

BÜZ/0044/2024:

Bestellung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

BÜZ/0062/2024:

Grundsatzbeschluss zur Anschaffung eines zusätzlichen Pritschenwagens für den städtischen Bauhof

BÜZ/0063/2024:

Anschaffung Winterdiensttechnik für den Citymaster 600

BÜZ/0053/2024:

Kauf eines Grundstücks am Schutenstellengang

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Christian Grüschow