Die von den Gemeindevertretungen beschlossenen Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Rostock und das Amtsgericht Güstrow für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
11.04.2023 bis 17.04.2023
von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr
im Amt Bützow-Land, Sachgebiet Standesamt/Gewerbeangelegenheiten, Am Markt 1, 18246 Bützow, Zimmer 0.05
zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die entsprechenden Vorschriften können neben den Listen eingesehen werden.
Bützow, den 14.03.2023