Jagdgenossenschaft Dreetz — Peetsch, den 15.03.2023
Bürgermeister der Gemeinde Dreetz
Als Notvorstand der Jagdgenossenschaft
Hiermit lade ich Sie zur nichtöffentlichen Mitgliederversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten ein.
| Gremium: | Jagdgenossenschaft Dreetz |
| Betreff: | Nichtöffentliche Mitgliederversammlung |
| Sitzungstermin: | Freitag, der 28.04.2023 |
| Ort: | Gemeindezentrum Dreetz |
| TOP | Bezeichnung | |
| 1 | Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister der Gemeinde Dreetz | |
| 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |
| 3 | Feststellung der Tagesordnung | |
| 4 | Situationsbericht der Jagdgenossenschaft durch den Notvorstand | |
| 5 | Information zum Kassenbestand | |
| 6 | Satzungsänderung | |
| 7 | Wahl des Vorstandes | |
| a. | Bildung der Wahlkommission | |
| b. | Durchführung der Wahl | |
| 8 | Bekanntgabe des Wahlergebnisses | |
| 9 | Konstituierende Sitzung des Neugewählten Vorstandes und Bekanntgabe des Jagdvorstehers | |
| 10 | Beschluss zur Verwendung der Jagdpacht | |
| 11 | Sonstiges | |
| 12 | Schließung der Sitzung | |
Nach § 2 der Satzung sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand anzuzeigen.
Nach § 5 der Satzung können Jagdgenossen unter folgenden Voraussetzungen vertreten werden:
| (3) | In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. |
| (5) | Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein. |
Mit freundlichen Grüßen