Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.03.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Die öffentliche Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgt vom 11.04.2023 bis zum 24.04.2023 in der Finanzverwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Bützow, den 05.04.2023