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Bützower Landkurier
Ausgabe 4/2023
Verwaltungsbericht des Bürgermeisters
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Verwaltungsbericht des Bürgermeisters

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!

Liebe Gäste!

Am 8. März 2021 wurde, nach fast einem Jahr aktiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, für bestimmte Angebote im Einzelhandel und so genannten körpernahen Dienstleistungen die Testpflicht eingeführt. Die Vorlage eines tagesaktuellen COVID Schnell- oder Selbsttests war zwingend erforderlich für die Inanspruchnahme von Diensten und Leistungen. Einen Monat später, am 3. April, folgte die Öffnung mittels bestimmter Auflagen für die Baumärkte. Im Zuge dieser Anpassung der Corona-Landesverordnung wurden auch die Testpflichten im Detail geregelt.

Um dem Bedarf in der Stadt Bützow und im Amt Bützow-Land gerecht zu werden und den Einwohnerinnen und Einwohnern eine unkomplizierte Möglichkeit zu bieten, einen COVID-19-Schnelltest durchzuführen, beantragten wir den Betrieb eines Testzentrums, um ein flexibles und einzelhandelsnahes Angebot schaffen zu können.

Am 12. April 2021 konnte das Testzentrum seinen Betrieb aufnehmen und hielt ihn bis zum 26. Februar 2023 uneingeschränkt offen.

In den knapp 23 Monaten Betriebszeit wurden rund 41.400 Personen getestet. Für das Personal war die Anforderung, vor allem in den Hochinzidenzzeiten, sehr herausfordernd.

Grundsätzlich war das Testzentrum sechs Tage in der Woche geöffnet, seit April 2022 sogar sieben Tage die Woche, um den Wegfall des Testangebots am Sonntag durch die Warnow-Klinik zu kompensieren und auch um den erhöhten Bedarf an Tests für Behandlungen sowie Besuche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gerecht zu werden.

Insgesamt haben wir für die Durchführung der Tests und teilweise für die Anschaffungskosten der Schnelltests abzüglich einer Verwaltungspauschale für die Abwicklung über die Kassenärztliche Vereinigung MV ca. 387 TEUR erlöst. Die Kosten inkl. Personal betrugen 285 TEUR, so dass ein Überschuss von rund 100 TEUR erwirtschaftet wurde.

Diese außerplanmäßigen Mittel wurden zu einem Drittel für die Erweiterung des touristischen Informationssystems (u. a. für Infotafeln inkl. Gestaltung und Produktion) als Fortführung des touristischen Wegeleitsystem verwendet. Die verbleibenden Mittel flossen in die Rücklage.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen bedanken, die unser Testzentrum über diesen langen Zeitraum - teils unter komplexen Hygieneauflagen und hoher persönlicher Belastung zu Pandemiehochzeiten - personell unterstützt und damit ganz wesentlich dazu beigetragen haben, dass insbesondere der durch die Pandemie ohnehin negativ betroffene Einzelhandels- und Dienstleistungssektor in Bützow und Umland eine unmittelbare und nachhaltige Unterstützung erfuhr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Unterbringung von Flüchtigen ist aktuell auf landes- und kommunalpolitischer Ebene in ganz M-V, aber auch darüber hinaus, ein intensiv diskutiertes Thema. Bereits 2014/2015 wurden wir - wie viele andere Kommunen im Landkreis Rostock auch - vor erhebliche Herausforderungen bei der Unterbringung und ehrenamtlichen Betreuung flüchtiger Personen gestellt. So konnte der Landkreis Rostock die Unterbringung in Bützow durch das Angebot von Wohnungen der Bützower Wohnungsgesellschaft und Genossenschaft dezentral und konfliktarm organisieren. Seinerzeit gegründete ehrenamtliche Strukturen, die sich u. a. der sprachlichen wie kulturellen Integration widmen, sind bis heute existent und haben dazu geführt, dass eine Anzahl seinerzeit nach Bützow geflüchteter Personen noch heute bei uns leben und Teil unserer Stadtgesellschaft geworden sind. Alleine ein Blick auf den Sport- und Spielbetrieb der Fußballnachwuchsabteilungen des TSV Bützow am Samstagvormittag am Wall zeigt exemplarisch, wie Integration im besten Fall gelingen kann.

Seit Beginn des Ukraine-Krieges sieht sich unser Land mit einer neuen Flüchtlingswelle konfrontiert. Ca. 1.000 Ukrainer:innen sind bis Mitte Februar alleine im Landkreis Rostock registriert worden. Und auch die Flüchtlingswelle aus anderen Ländern der Welt scheint nicht abzureißen - bis Ende Januar wurden im Landkreis Rostock ca. 3.600 Geflüchtete registriert.

In Anbetracht dieser Tatsache und der Unsicherheit, wie sich aktuelle Konflikte auf das Fluchtverhalten Richtung Europa auswirken, stehen die Landkreise vor der schwierigen Herausforderung, kurz- bis mittelfristig Unterbringungskapazitäten zu schaffen.

Wie wir allesamt aus der Lokalpresse erfahren duften, plant der Landkreis Rostock in diesem Zusammenhang die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft auf dem Gelände des landkreislichen Schulcampus in Bützow, welches auf Nachfrage bestätigt wurde. Ich möchte es an dieser Stelle deutlich sagen: Sowohl die nicht stattgefundene Kommunikation in Richtung der kommunalen Mandatsträger unserer Stadt als auch die Wahl des Standortes ist scharf zu kritisieren. In Anbetracht der mit der Errichtung solcher zentralen Unterkünfte ganz objektiv vorhandenen Konfliktpotenziale müssen wir im Interesse unserer Einwohnerinnen und Einwohner einen offenen und transparenten Umgang erwarten können!

In der Zwischenzeit hat es Gespräche mit der zuständigen Dezernentin des Landkreises gegeben, in denen konkretisiert wurde, dass zu den bestehenden Zentralunterkünften im Landkreis Rostock weitere geschaffen werden sollen, u. a. eine solche in Bützow mit einer Aufnahmekapazität von max. 160 Personen.

Hinsichtlich der Standortfrage hat sich der Landkreis ergebnisoffen erklärt, insofern die Stadt Bützow eine Alternativlösung zur Errichtung einer Unterkunft auf dem Schulcampusgelände anbieten kann. Aktuell prüfen wir die diesbezügliche Eignung kommunaler als auch privater Flächen - insbesondere auch in Bezug auf die Einflüsse einer solchen Einrichtung auf das Umfeld.

Ich darf es an dieser Stelle noch einmal betonen: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine (Vor-)Entscheidungen bezüglich eines Standortes.

Dennoch müssen wir bereits heute davon ausgehen, dass es spätestens mit Standortfindung zu ähnlichen Kundgebungen wie zuletzt in Neukloster oder Grevesmühlen kommen kann.

Die Menschen, die ihr grundgesetzlich manifestiertes Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit wahrnehmen, sollten wir - mit Ausnahme der exponierenden politischen Trittbrettfahrer - ernst nehmen - auch wenn es überwiegend subjektive Empfindungen und Ängste sind, die sich - zumindest statistisch betrachtet - oft nicht bestätigen.

Denn eines ist auch klar: Zentrale Unterkünfte bringen naturgegeben auf die eine oder andere Weise Konfliktpotenziale mit sich. Und stellen auch eine Stadt einer Größe wie Bützow vor Herausforderungen, wenn wir u. a. an die Kinderbetreuung oder Beschulung denken.

Als politische Vertreter unserer Stadt müssen wir einerseits mit den politischen Gegebenheiten umgehen und Unterkünfte für Geflüchtete bereitstellen, die jeden Tag mehr werden. Dabei ist nachvollziehbar, dass man uns als Grundzentrum mit einer gegebenen Infrastruktur eine solche Aufgabe zubilligt.

Andererseits muss man auch an dieser Stelle kritisch fragen dürfen, ob die gelebte Asylpraxis - hier insbesondere die dezentrale Verteilung von Geflüchteten - ohne abgeschlossenes Asylantragsverfahren oder gar ohne Aussicht auf Anerkennung - in die Fläche, die kaum greifende Abschiebepraxis des Landes zugunsten nicht anerkannter Flüchtlinge und die immer wieder im politischen Diskurs unscharfe Abgrenzung von Asyl und Erwerbszuwanderung nicht dringend auf den Prüfstand gesetzt werden muss. Der Mangel an sozialen Dienstleistern und Sicherheitspersonal, die für die Betreuung zentraler Unterkünfte erforderlich ist, verschärft die Situation zusätzlich.

Im Ergebnis wird die Verantwortung nicht selten auf die ehrenamtlichen und kommunalen Strukturen abgewälzt, die die Schwächen des Systems nur ansatzweise ausgleichen können und uns als Stadtgesellschaft viel abverlangen.

In Anbetracht dieser komplexen Lage bleibt zu hoffen, dass wir uns als Gesellschaft insgesamt nicht entzweien lassen und die Schwächen unseres Systems nicht zulasten der Hilfebedürftigen geht, die auf der Flucht vor Gewalt und Tod unseren Schutz erbeten.

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,

der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 22. Februar den Doppelhaushalt des Landkreises für die Jahre 2023/2024 beschlossen. Seitens der Verwaltung wurde die Festsetzung einer Kreisumlage in Höhe von 44,5 % vorgeschlagen. Beschlossen wurde auf Grund der Verbesserungen des FAG und mehrerer Änderungsanträge der Fraktionen schließlich ein Kreisumlagesatz von 41,06 % für 2023 und von 43,57 % für 2024 mit der Option der Evaluierung Ende 2023.

Der Landkreis profitiert bereits von den gestiegenen Umlagegrundzahlen der Gemeinden und nun nochmals von dem gestiegenen Umlagesatz. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 bedeutet dies ein Anstieg der absoluten Kreisumlage von ca. 5,5 Mio EUR auf nunmehr 108,5 Mio EUR insgesamt. Dies sind im Vergleich zum Vorjahr 5,25 % Mehreinnahmen für den Landkreis.

Auch die Stadt Bützow hat diese Mehrkosten zu tragen. Die absolute Kreisumlage für 2023 beträgt 3,6 Mio EUR und ist damit 371 TEUR höher als im Vorjahr.

Insgesamt fallen die absoluten Zahlen aus den Zuweisungen und Transferleistungen vor allem auf Grund der Verbesserungen für die Schlüssel- und Übergangszuweisung aus dem 2. Kommunalgipfel im Vergleich zu den Planzahlen um 305,6 TEUR besser aus. Im Vergleich zu den Ist-Werten des Vorjahres 2022 hat die Stadt aber dennoch 434 TEUR mehr zu tragen.

Positiv ist derzeit, dass sich die energiepolitischen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt derzeit im Rahmen halten. Welche weiteren Verbesserungseffekte die von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme auf die Stadt haben, bleibt abzuwarten - ebenso wie die geo- und energiepolitischen Entwicklungen in der Zukunft.

Liebe Gäste,

was ist zu den baulichen Maßnahmen zu berichten:

Die Abbrucharbeiten am Gebäude „Ausfall 32“ für etwa 200 TEUR sind bereits zum größten Teil termingerecht erbracht worden. Die Ausschreibung für die Erneuerung der Fenster und Türen ist durchgeführt worden. Die Auftragssumme beläuft sich auf ca. 130 TEUR.

Aufgrund einer in der Planung nicht zu erkennenden Schadstoffbelastung sowie eines desolaten aufgehenden Mauerwerksbildes im gesamten Haus, kommt es zum jetzigen Zeitpunkt zu einem Nachtragsvolumen von etwa 80 TEUR. Die statische Wiederherstellung des Mauerwerkes ist dabei zwingend notwendig. Diese Leistungen wurden separat ebenfalls neu ausgeschrieben.

Demnächst werden die Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung vergeben. Inhaltlich betrifft das die Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär sowie die Erneuerung der Elektroanlage des Hauses. Zu den Elektroarbeiten werden auch zeitgemäß über 200 m Datenkabel verlegt und die Vorbereitung für eine Einspeisung des Glasfaserkabels vorgesehen.

Die Planungsleistungen der Vorentwurfsphase für den Neubau der Regionalen Schule sind abgeschlossen. In intensiver Abstimmung mit den Planungsbüros, der Schulleitung und den politischen Gremien wurde nach Einsparmöglichkeiten gesucht, um die Gesamtkosten zu reduzieren. Auch in dieser Planungsphase ist es schon erforderlich, die zukünftige Ausstattung bis hin zur technischen Ausstattung der Aula zu berücksichtigen, da auch diese, auch bei Einbeziehung teilweise schon vorhandener Möblierung, einen erheblichen Kostenfaktor darstellt.

Bei der Planung der Außenanlagen wurden die Wegebeziehungen aufgegriffen, die Modellierung des Geländes dargestellt. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass das Niederschlagswasser auf der Fläche möglichst zurückgehalten bzw. nur verzögert in die Vorflut eingeleitet werden kann.

Unterschiedliche Pflanzbereiche und Baumarten runden das Bild ab. Stellflächen, auch für Elektromobilität, und Fahrradständer sowie die notwendigen Fahrbereiche für den Schulbusverkehr wurden einbezogen. Die Fahrradabstellanlagen werden sowohl aus Richtung Vierburgweg als auch aus Richtung Andreassteig angeordnet, so dass für die Schüler kurze Wege zu den Eingängen entstehen. Die weitere Ausstattung des Freibereiches wurde auf die notwendigen Bereiche für den Schulbetrieb reduziert. Hier kann in weiteren Bauabschnitten ein Ausbau erfolgen.

Die aktuell geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 34 Mio EUR.

Für die Sportanlagen Am Wall und am Vierburgweg haben die Erdarbeiten begonnen. Gegenwärtig wird der Bodenaustausch auf der Fläche Am Wall ausgeführt. Der nichttragfähige Boden wird auf Halde gelagert und später für die nicht befestigten Flächen zum Andecken verwendet. Die baubegleitend durchgeführten Tragfähigkeitsmessungen haben bisher gute Werte ergeben, so dass gegenwärtig keine bedeutenden Abweichungen zu den Planungen erkennbar sind. Wenn die Erdarbeiten Am Wall abgeschlossen sind, werden diese am Vierburgweg weitergeführt. Bis Ende April sollen diese Arbeiten abgeschlossen sein. Danach erfolgt der Sportplatzaufbau.

Auch der Bau der Minigolfanlage in der Miniaturstadt befindet in der Umsetzung. Die Erdarbeiten und Pflasterungen für die Aufbauten sind vorbereitet, der Aufbau der Anlage ist im März vorgesehen. Zu Ostern sollen alle Leistungen erbracht sein.

Die Planung für den Radweg von Tarnow nach Bützow ist mit dem Straßenbauamt Stralsund abgestimmt, so dass die Umsetzung durch das Straßenbauamt weiter vorbereitet werden kann.

Eine grundlegende Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der Eigentümer zum Bauvorhaben. Hier gibt es lediglich wenige nicht abschließend geklärte Grundstücksfragen, die aber durch das Straßenbauamt bearbeitet werden.

Eine weitere Voraussetzung sind die im Baufeld erforderlichen Baumfällungen und Gehölzrodungen. Die erforderlichen Genehmigungen zur Waldumwandlung lagen der Landesforst im Februar vor und somit konnten die Arbeiten planmäßig bis zum 28. Februar abgeschlossen werden. Ausstehend sind noch eine Trasse von ca. 80 laufenden Metern sowie einige Gehölzrodungen, die mit Auflagen durch die untere Naturschutzbehörde verbunden sind. Die Forstbehörde schätzt ein, dass aber bis Mitte September diese Leistungen vollständig erbracht werden können. Der Waldersatz wird danach abschließend geregelt.

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!

Zum Abschluss darf ich Ihnen die Beschlüsse der Hauptausschuss-Sitzung vom 20. Februar 2023 mitteilen:

BÜZ/0493/2023:

Überplanmäßige Ausgaben Stromversorgung Straßenbeleuchtung

BÜZ/0470/2022:

Bestätigung einer Eilentscheidung des BGM in der Personalangelegenheit SGL Zentraler Service

BÜZ/0484/2023:

Bestätigung einer Eilentscheidung des BGM zur Stellenbesetzung SB Personal

BÜZ/0485/2023:

Grundstücksankauf im Geltungsbereich des B-Plan 20 "Am Sandkrug"

BÜZ/0491/2023:

Befristete Besetzung der Vergabestelle

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ihr Christian Grüschow