Der Gemeindewahlleiter des Amtes Bützow-Land gibt gemäß § 46 Abs. 5 Landes- und Kommunalgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) öffentlich bekannt, dass Herr Jörg Krone sein Mandat als Mitglied der Stadtvertretung Bützow am 29.02.2024 schriftlich niedergelegt hat.
Nach Feststellung durch den Gemeindewahlleiter geht der Sitz gemäß § 46 Abs. 1 und 2 LKWG M-V nunmehr auf die Ersatzperson des Wahlvorschlages der Bützower Wählergemeinschaft (BWG), Herrn Carsten Krüger, über. Herr Krüger hat die Annahme des Mandats erklärt.
Gegen diese Feststellung können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung Einspruch erheben, §§ 46 Abs. 4, 35 LKWG M-V. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Bützow, den 21.03.2024