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Bützower Landkurier
Ausgabe 4/2024
Verwaltungsbericht des Bürgermeisters
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Verwaltungsbericht des Bürgermeisters

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!
Liebe Gäste!

Änderungen in der Aufgabenstellung einer Verwaltung führen fast immer auch zu Anpassungen bei der notwendigen Personalausstattung. Solche haben in den letzten Jahren auch unsere Verwaltung erreicht. Ich werde nachfolgend auf zwei Gebiete des Fachbereichs III - Bürgerdienstleistungen und Zentraler Service näher eingehen.

Zum 01.01.2023 ist zur Unterstützung von Haushalten mit geringen Einkünften die Wohngeldreform in Kraft getreten. Aufgrund der Reform hat sich die Zahl der Anträge, der Hilfeempfänger sowie der Zahlfälle dauerhaft erhöht. Die personelle Ausstattung der Wohngeldbehörden ist in der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wohngeldgesetzes M-V geregelt. Danach sind sie zur Durchführung ihrer Aufgaben ausreichend mit geeigneten Fachkräften zu besetzen. Dabei kann als Richtwert angesetzt werden, dass jeder Vollzeitbeschäftigte durchschnittlich ca. 600 Bescheide im Jahr erteilt.

Eine Auswertung der Fallzahlen hat ergeben, dass im Amt Bützow-Land 2023 insgesamt 1.268 Bescheide erstellt worden sind (2021: 728, 2022: 979). Bereits unter Berücksichtigung dieser Kennzahlen würde sich ein Bedarf von 2,12 Vollzeitkräften für die reine Wohngeldsachbearbeitung ergeben. Derzeit ist eine Mitarbeiterin in dem Bereich eingesetzt.

Ähnlich verhält sich die Situation im Standesamt. Insbesondere bei den Eheschließungen, den Sterbefallbeurkundungen sowie bei den Urkundenbestellungen liegen die Fallzahlen dauerhaft auf einem hohen Niveau.

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement hat aktuelle Werte zur Bemessung des Personalbedarfs in Standesämtern herausgegeben. Für diese Bedarfsanalyse wurden die Daten aus der bundesweit genutzten Standesamtssoftware AUTISTA ausgewertet und als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Aufgrund dieser Empfehlungen würde sich mit den aktuellen Werten aus dem Amt Bützow-Land ein Gesamtstellenbedarf des Standesamtes von 1,37 Vollzeitkräften ergeben.

Dieser Personalbedarf ist allerdings um zweit Aspekte zu ergänzen:

  1. Seit 2012 führen die Standesämter nur noch elektronische Personenstandsregister. Daher ist es erforderlich, die entsprechenden Einträge der betreffenden Person aus dem Papier- in das elektronische Register zu übernehmen. Derzeit werden die Nacherfassungen ausschließlich anlassbezogen durchgeführt. Das Personenstandgesetz sieht jedoch vor, dass alle Alteinträge nacherfasst werden sollen. Auf diese Weise soll die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für das Personenstandsrecht ermöglicht werden. Diese systematische Erfassung der Altfälle würde einen zusätzlichen Personalbedarf nach sich ziehen.
  2. Auf der Stelle im Standesamt wird auch ein Großteil der Sachbearbeitung für den Gewerbebereich ausgeführt. Eine Detailanalyse liegt derzeit noch nicht vor, aber unter Berücksichtigung der Hauptaufgabengebiete Gewerbeüberprüfung, Gaststättenangelegenheiten, Schornsteinfegerrecht und Marktwesen ist von einem Bedarf im Umfang von 0,5 bis 0,7 Vollzeitkräften auszugehen.

Für den Bereich Standesamt/Gewerbe ist daher von einem Stellenbedarf im Umfang von 2,2 bis 2,5 Vollzeitkräften auszugehen. Derzeit ist hier ebenfalls nur eine Mitarbeiterin eingesetzt.

Alles in allem ist festzustellen, dass sowohl für die Wohngeldsachbearbeitung als auch für das Personenstandeswesen/die Gewerbesachbearbeitung die Einrichtung jeweils einer zusätzlichen Stelle erforderlich ist.

Die Finanzierung dieser beiden zusätzlichen Stellen wäre gesichert, da beide Bereiche gemäß § 22 Absatz 1 FAG M-V zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises gehören. Für diese Aufgabenwahrnehmung erhalten die Ämter und amtsfreien Gemeinden einen Kostenausgleich nach dem sogenannten relativen Konnexitätsprinzip.

Für die Bereiche Ordnungswesen und Brandschutz steht eine Detailanalyse ebenfalls noch aus. Jedoch ist auch hier ein Mehrbedarf nicht auszuschließen.

Insbesondere die Übernahme neuer bzw. umfangreicherer Aufgaben auf den Gebieten der Fundtiere durch den Fundtiererlass, der Katastrophenschutzfürsorge und des Bestattungswesen sind in diesem Zusammenhang zu nennen.

Kurzum: Stadtvertretung, Amtsausschuss und Stadtverwaltung werden sich –

7 Jahre nach der letzten umfassenden Organisationsuntersuchung – in den nächsten Monaten zur partiellen Anpassung des Stellenplanes verständigen müssen. Hierzu werden wir als Verwaltung eine entsprechende Beschlussfassung initiieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Landkreis Rostock nimmt aktuell die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung für die Jahre 2025 bis 2027 vor.

Ende Januar 2024 fand ein erster gemeinsamer konstruktiver Gesprächstermin mit dem Landkreis Rostock und den Trägern von Kindertageseinrichtungen des gesamten Amtsgebietes zur Fortschreibung des Teilplanes 1 - für Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege - statt. Erörtert wurden dabei die aktuellen Prognosen von sinkenden Kinderzahlen sowie die tatsächliche Situation vor Ort. Die Betrachtung des Hortes der Stadt Bützow geht auf Grund der Schülerzahlen von einem Bedarf an Hortplätzen von über 200 Kindern aus. Im Vergleich zur jetzigen Kapazität wird mit teilweise sinkenden Zahlen gerechnet. In dieser Hochrechnung wurden jedoch die aktuellen Zahlen der betreuten Kinder mit Migrationshintergrund nicht berücksichtigt. Hier wurden die entsprechenden Zahlen an den Landkreis zugearbeitet.

Außerdem ist die Stadt Bützow auch bei der Fortschreibung des Teilplans 3 – Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit beteiligt. Die Schulsozialarbeit an der Grundschule Bützow und in der Regionalen Schule „Käthe-Kollwitz“ bleibt auf dem bisherigen Niveau bestehen.

Im Zuge einer Vor-Ort-Begehung des Freizeittreffs und des JugendDomizils mit dem Landkreis Rostock wurde im Ergebnis ein erhöhter Personalbedarf für beide Einrichtungen konstatiert. So besteht der Bedarf und die Möglichkeit der Schaffung einer weiteren 30-Stunden-Kombi-Stelle für den Freizeittreff und das Domizil. Das Augenmerk liegt dabei auf der Absicherung der vielfältigen Angebote im Freizeittreff und Unterstützung des Domizils insbesondere bei Sonderveranstaltungen.

Die Stadt Bützow als Träger müsste 25 % der Personalkosten oder ca. 13.000 EUR jährlich alleinig tragen. Die verbleibenden 75 % würden durch den Landkreis bezuschusst werden. Der Ausschuss für Bildung und Soziales wurde auf seiner letzten Sitzung durch die Verwaltung informiert. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass diese eine entsprechende Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der Stadtvertretung vorbereitet.

Themenwechsel zu den baulichen Maßnahmen in unserer Stadt:

Am zukünftigen Musikschulstandort „Am Ausfall 32“ sind die Abbrucharbeiten im Bereich des ehemaligen Kellers fertig gestellt und die Fläche eines betroffenen privat angrenzenden Grundstückes als Parkfläche wiederhergestellt.

Die geänderte Abstimmung der Außenanlagen einschließlich der Einfriedung wird nunmehr im März vorbereitet und ausgeschrieben.

Im Gebäude wurden die letzten Rohbauarbeiten des Fahrstuhlschachtes einschließlich der notwendigen Bewehrungsarbeiten beendet. Weiterhin werden derzeitig weitere Deckenbalkenlagen eingebaut, um unzulässige Schwingungen der Deckenscheiben zu verhindern. Eine Wiederherstellung der Tragfähigkeit der Decken wird somit gewährleistet. Die frontseitigen Fenster wurden vom Tischler bereits komplett eingebaut und die Fertigung weiterer Elemente der bauseits vorbereiteten südlichen Fassadenseite sind in der Fertigung. Darüber hinaus sind Gerüstbauarbeiten vollständig abgeschlossen, um die fassadenseitige Instandsetzung durchführen zu können.

Für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks BUE 003 in der Fritz-Reuter-Allee, die Warnow querend, werden derzeit die Ausschreibungen für die Planungsleistungen vorbereitet. Vorab wurde eine Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit des Brückenbauwerkes durchgeführt. Diese hat ergeben, dass durch die festgestellten Schäden eine Sanierungsfähigkeit des Brückenbauwerkes nicht mehr gegeben war. In dem Zusammenhang müssen u. a. naturschutzrechtliche Fachbeiträge erstellt werden. Hierfür wurden dafür notwendige Ausschreibungen bereits durchgeführt. Die Arbeiten sollen in den nächsten Tagen beginnen.

Für die „Sportanlagen Am Wall und am Vierburgweg“ wurden die letzten Arbeiten an der Flutlichtanlage ausgeführt. Die Montagearbeiten zogen sich – teilweise witterungs-, aber auch betriebsbedingt – bis in den Februar 2024 hinein.

Die Ausführung der Sportbeläge musste 2023 witterungsbedingt unterbrochen werden – nach Einschätzung der Beteiligten ist der Einbau der Laufbahnbeläge am Vierburgweg ab Mai möglich, sofern die Witterung den Einbaubedingungen entspricht. Ungeachtet dessen sind die Kunstrasenflächen und Ausstattung (Garagen, Zuschaueranlage, Tore, Weitsprung-, Kugelstoß- sowie Basketball- und Volleyballanlagen) hergestellt worden.

Die Ausführung von Ballfangzaun, Einfriedung und einer Reling entlang der Laufbahn sind mittlerweile beauftragt und sollen nach ersten Beratungen bis Ende April/Mitte Mai abgeschlossen werden, sofern die Witterung dies zulässt.

In der „Neuen Bahnhofstraße“ setzen Eurawasser Nord und der WAZ die Arbeiten zur Sanierung der Regen- und Abwasserkanalisation sowie der Trinkwasserversorgung fort.

Nach einigen Baumfällungen und parallel durchgeführten Anpassungen der Bestandsmedien konnte im ersten Abschnitt die erforderliche Baufreiheit zur Herstellung der Hauptkanäle für Regen- und Schutzwasser realisiert werden.

Folgend werden von der Vorflut aus die Abscheideanlage und Leitungen hergestellt, weshalb für die Kreuzung Neue Bahnhofstraße – John-Brinckman-Straße noch immer eine Vollsperrung existiert. Die Erreichbarkeit der Garagen und Gebäude am Verbindungsweg erfolgt auch weiterhin von der Bahnhofstraße.

Aktuell werden weitere Baumfällungen mit der unteren Naturschutzbehörde diskutiert, da sie für die Baufreiheit zur Herstellung der Hausanschlussleitungen erforderlich werden.

Der Vorhabensträger hat – basierend auf dem aktuell bekannten Bestand – eine Planfortschreibung vorgelegt, welche umfangreiche Neupflanzungen als Ersatz für erforderliche Baumrodungen vorsieht. Darin sind momentan 35 neue Baumstandorte ausgewiesen.

Trotz der Komplexität der Maßnahme sind Auftraggeber und Auftragnehmer bemüht, die unvermeidlichen Beeinträchtigungen der Anlieger auf ein Mindestmaß zu reduzieren und bitten um Verständnis - Eurawasser Nord und WAZ informieren bei Bedarf auch direkt über ihre Ansprechpartner.

In den folgenden Jahren sollen in der südlichen Vorstadt weitere Sanierungsarbeiten an der Kanalisation erfolgen, momentan laufen bereits die Planungen für den Andreassteig.

Weiterhin betroffen sind nach aktuellem Stand die Fritz-Reuter-Allee sowie Teile der Neuen Bahnhofstraße, die John-Brinckman- und die Wilhelm-Raabe-Straße. Die Stadt Bützow hat für die Wiederherstellung dieser Straßenzüge eine Gestaltungsplanung in Auftrag gegeben, die insbesondere künftigen Nutzungsbelangen (z. B. Geh- und Radverkehr Stadt-Schule-Bahnhof, Parken im Straßenraum und Straßengrün) Rechnung tragen soll.

Nach Untersuchung mehrerer Varianten durch das Planungsbüro wurden Vorzugslösungen herausgearbeitet, deren Ergebnisse bereits im letzten Jahr dem Bauausschuss vorgestellt wurden.

Nach weiterer Präzisierung liegen diese Lösungen heute der Stadtvertretung zur Entscheidung vor und werden folgend mit Straßenbaulastträgern, Medienträgern, Behörden etc. abgestimmt.

Aus den intensiven Planungsbemühungen zur Sanierung des Straßenzugs

„Vor dem Rostocker Tor“ und der nun favorisierten Ausbauvariante resultieren neue Kosten, die sich auf ca. 1,6 Mio. EUR belaufen und die anteilig auf Straßenbauamt und Stadt aufgeteilt werden müssen. Der städtische Eigenanteil (vor Förderung) für das Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 740.000 EUR.

Entsprechende Detailabstimmungen zur Kostenteilung mit dem Straßenbauamt Stralsund als Straßenbaulastträger stehen noch aus. Dabei geht es auch darum, die Fördermöglichkeiten des städtischen Anteils auszuloten und den zeitlichen Projektfortgang zu konkretisieren. Nach jetzigem Stand erscheint eine Umsetzung der Maßnahme in 2025 realistisch.

Liebe Anwesende,

aber nicht nur bauen, auch putzen ist wichtig:

Daher sind Sie alle herzlich eingeladen, uns am 6. April ab 09:00 Uhr gemeinsam mit Arbeits- oder Vereinskolleg:innen, Freunden oder der Familie beim Frühjahrsputz in Bützow zu unterstützen.

Im letzten Jahr nahmen knapp 100 Personen teil und säuberten 12 Quartiere. Für eine optimale Vorbereitung melden Sie sich gern über buetzow.de im Bereich Veranstaltungen an. So kann die Zuordnung der Teilnehmer:innen in die Quartiere erfolgen und das anschließende Dankeschön-Grillen ab 12:00 Uhr auf dem Marktplatz vorbereitet werden.

Der Förderverein Stiftskirche nimmt traditionell ebenfalls am Frühjahrsputz teil und richtet die Kirche außen und innen für die kommende Saison her.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!

Damit schließe ich meine Ausführungen zu den baulichen Tätigkeiten und darf Ihnen zum Abschluss meines Berichtes die Beschlüsse der Hauptausschuss-Sitzung vom 19. Februar 2024 mitteilen:

  • BÜZ/0581/2024: Personalvorlage

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Christian Grüschow