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Bützower Landkurier
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Bützow

Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schlossplatz" der Stadt Bützow sowie der Satzungen zur 1., 2. und 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bützower Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 in Beschluss Nr. BÜZ/0566/2023 die „Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schlossplatz" der Stadt Bützow sowie der Satzungen zur 1., 2. und 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 beschlossen.

Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schlossplatz" der Stadt Bützow sowie der Satzungen zur 1., 2. und 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 wurde vom Landkreis Rostock mit Schreiben vom 29.02.2024 mit Hinweisen genehmigt. Die Hinweise wurden beachtet.

Die Erteilung der Genehmigung der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schlossplatz" der Stadt Bützow sowie der Satzungen zur 1., 2. und 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schlossplatz" der Stadt Bützow sowie der Satzungen zur 1., 2. und 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung in Kraft, damit am 04.04.2024.

Jedermann kann die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schlossplatz" der Stadt Bützow sowie der Satzungen zur 1., 2. und 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a BauGB ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Bützow, Am Markt 1, Zimmer 1.10 während der Dienst- und Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Daneben kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB und die wirksam gewordene Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schlossplatz" der Stadt Bützow sowie der Satzungen zur 1., 2. und 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 einschließlich Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung auf dem zentralen Bauleitplanserver des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/ und auf der Internetseite des Amtes Bützow - Land unter https://www.buetzow.de/ gemäß § 10a Abs. 2 BauGB eingesehen werden.

Unbeachtlich werden gemäß § 215 BauGB:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bützow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schlossplatz" der Stadt Bützow sowie der Satzungen zur 1., 2. und 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schlossplatz" der Stadt Bützow sowie der Satzungen zur 1., 2. und 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Bützow geltend gemacht worden sind.

Lage des Geltungsbereiches der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Schlossplatz" der Stadt Bützow sowie der Satzungen zur 1., 2. und 3. Änderung des B-Planes Nr. 10

Bützow, den 03.04.2024

Christian Grüschow
Bürgermeister