Die europäische Richtlinie 2002/49EG verpflichtet Städte und Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen, wenn Einwohnerinnen und Einwohner Lärm insbesondere im Straßenverkehr ausgesetzt sind, der bestimmte Schwellenwerte übersteigt.
Die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes richtet sich im Einzelnen nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG). Die Lärmkartierung in Mecklenburg-Vorpommern wird durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) beauftragt und erfolgt für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landesstraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen. Die Lärmaktionsplanung muss durch die Gemeinde alle 5 Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Dazu hat das Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie (LUNG) im Jahre 2022 strategische Lärmkarten zur Verkehrsbelastung und zur Betroffenheit der Anwohnerinnen und Anwohner ermittelt und zur Verfügung gestellt, die als Bearbeitungsgrundlage herangezogen werden.
Die erste Lärmaktionsplanung hat die Gemeinde Jürgenshagen im Jahr 2013 überprüft und 2018 fortgeschrieben mit dem Ergebnis keinen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Die Grundlage dafür war das damalige Planfeststellungsverfahren zum Bau der Bundesautobahn BA 20, wo die Belange der Lärmminderung für die Anwohnerinnen und Anwohner festgesetzt wurden.
Bei der Überprüfung der Lärmkarten (Daten von 2022) wurde deutlich, dass die Betroffenheit der Anwohner an der BA 20 zurückgegangen ist und die Gemeinde Jürgenshagen von der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes absehen wird.
Zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (Stufe 4) wird die Öffentlichkeit im Rahmen einer
öffentlichen Auslegung angehört.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung auf der Grundlage der aktuellen Lärmkarten (4 Stufe) erfolgt im Zeitraum vom
03.04.2024 bis zum 06.05.2024
Die Unterlagen der Lärmaktionsplanung und die zugrunde liegenden Lärmkarten können im Internet unter www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren/ eingesehen und heruntergeladen werden. Außerdem können die Unterlagen im Foyer des Rathauses Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow eingesehen werden – während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung auch zu anderen Zeiten:
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen. Diese können per E-Mail an bauleitplanung@buetzow.de oder schriftlich an das Amt Bützow-Land, FB IV-Bauen & Stadtentwicklung, Frau Ute Brott (Tel. 038461 50-226), Am Markt 1, 18246 Bützow eingereicht werden sowie während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Jürgenshagen, den 03.04.2024