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Bützower Landkurier
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Göllin

Der Jagdvorstand lädt hiermit alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Göllin (Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören) zur ordentlichen Versammlung ein.

Datum:

Freitag, 17.04.2026

Beginn:

18:30 Uhr (Einlass ab 18:15 Uhr zur Prüfung der Stimmberechtigung)

Ort:

Gemeindezentrum Göllin

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit ggf. Anträge zur Tagesordnung
  2. Beschluss über Teilnahme von Gästen an der Versammlung, die nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft sind
  3. Bericht des Jagdvorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr
  4. Bericht des Kassenwartes
  5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages (Jagdpacht)
  6. Aussprache zu den Berichten, Entlastung des Jagdvorstandes
  7. Wahl des neuen Jagdvorstandes
  8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Anschließendes Jagdessen:

Im Anschluss an die Versammlung lädt die Jagdgenossenschaft alle Mitglieder mit ihren Partnern/Partnerinnen zu einem gemeinsamen Jagdessen ein.

Um Voranmeldung (Name, Personenzahl) zwecks Essensplanung wird bis spätestens 5 Tage vor Jagdversammlung gebeten (E-Mail: goef65@gmail.com).

Frank Göricke

-Jagdvorsteher-

Rechtliche Hinweise gemäß BjagdG, LJagdG M-V und Satzung:

  • Mitgliedsnachweis: Änderungen im Grundstückseigentum sind dem Jagdvorstand durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges nachzuweisen.
  • Vertretung & Vollmacht: Jedes Mitglied kann sich durch eine volljährige Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Eine bevollmächtigte Person darf höchstens zwei andere Jagdgenossen vertreten. Bei Miteigentum (z. B. Eheleute, Erbengemeinschaften) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden.
  • Beschlussfassung: Beschlüsse erfordern die „doppelte Mehrheit“ (Mehrheit der anwesenden/vertretenen Köpfe und der vertretenen Fläche).