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Bützower Landkurier
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Pflegeheim Am Schloss - Haus III“ der Stadt Bützow

Die Bützower Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 17.04.2023 in Beschluss Nr. BÜZ/0498/2023 die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Stadt Bützow „Pflegeheim Am Schloss - Haus III“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Stadt Bützow „Pflegeheim Am Schloss - Haus III“ tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung und damit am 04.05.2023 in Kraft.

Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung dazu ab dem Tag des Inkrafttretens der Satzung in der Stadtverwaltung Bützow, Am Markt 1, Zimmer 1.10 während der Dienst- und Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Daneben können der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB und der Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung auf dem zentralen Bauleitplanserver des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/ und auf der Internetseite des Amtes Bützow - Land unter https://www.buetzow.de/Dienste- und Leistungen /aktuelle Satzungen gemäß § 10a Abs. 1 und 2 BauGB eingesehen werden.

Unbeachtlich werden gemäß § 215 BauGB:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bützow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Pflegeheim am Schloss - Haus III“ sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Bützow geltend gemacht worden sind.

Lage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Pflegeheim am Schloss - Haus III“ der Stadt Bützow

Bützow, den 03.05.2023

Christian Grüschow
Bürgermeister